Vorschriften: Das ist beim Briefkasten zu beachten

Ein neuer Briefkasten darf nicht nur optisch zur Fassade oder zum Haus passen. Es gibt verschiedene Vorschriften zur Montage, zur Erreichbarkeit und natürlich auch zur Wetterbeständigkeit des Materials. Bei erheblichen Fehlern kann der Postbote die Zustellung verweigern. Sogar eine Mietminderung ist rechtens, wenn erhebliche Mängel am Briefkasten bestehen. Was es bei der Auswahl und beim Anbringen zu beachten gibt, erklärt der folgende Beitrag genauer.

Der Standort: von außen zugänglich

Jeder Briefkasten sollte von außen für den Postboden zugänglich sein. Das heißt: er muss nicht erst klingeln und in das Gebäude gelassen werden, um die Briefe oder Pakete zuzustellen. Diese Vorgabe rät zumindest die Deutsche Post den Kunden. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Gerade in Häusern mit mehreren Mietparteien, dürfen sich die Briefkästen auch hinter der Eingangstür befinden. Dann sollte diese Tür aber auch von der Post geöffnet werden können. Bestenfalls befindet sich die Briefkastenanlage vor der Eingangstür und ist unter dem Vordach oder mit einer eigenen Abdeckung vor der Witterung geschützt.

Bei einem Einfamilienhaus sieht die Lage etwas anders aus. Hier sollte sich der Briefkasten gut sichtbar und erreichbar an der Fassade oder am Zaun des Grundstücks befinden. Zudem ist der Nässeschutz zu bedenken. Kein Briefkasten hält komplett dicht und bei starkem Regen dringt Feuchtigkeit durch die Spalten ein. Läuft ein Hund frei auf dem Grundstück herum oder ist das Tor stets verschlossen, bietet sich der Standort am Zaun an. Der Briefträger muss dann das Grundstück gar nicht erst betreten. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Post nicht zur Zustellung der Briefe verpflichtet ist.

Wann braucht der Bote die Post nicht zustellen?

Die Post sorgt einmal pro Werktag für die Zustellung von Briefen, Katalogen und Paketen. Unter bestimmten äußeren Bedingungen sind die Mitarbeiter aber nicht dazu verpflichtet. Das betrifft beispielsweise das Fehlen eines Briefkastens oder eine unzureichende Kennzeichnung von Namen und Hausnummern. Zudem darf die Adresse nicht unverhältnismäßig schwierig zu erreichen sein. Sonst kann sie von der Zustellung ausgeschlossen werden. Das betrifft auch die Verkehrssicherungspflicht. Der Besitzer des Grundstücks ist in der Haftung, wenn der Postmitarbeiter bei der Zustellung ausrutscht oder anderweitig verunglückt. Die Räum- und Streupflicht ist im Winter besonders relevant.

Es lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen, wann ein Briefkasten als erreichbar und leicht zugänglich gilt. Es dürfen zumindest keine massiven Erschwernisse vorliegen. Die Situationen sind dennoch einzeln zu betrachten und nicht zu verallgemeinern. Zudem sollten sich die Mitarbeiter der Post keiner Gefahr aussetzen müssen. Hier gibt es ein konkretes Beispiel: wird bereits am Gartenzaun vor einem freilaufenden und bissigen Hund gewarnt, muss sich der Briefträger nicht in Lebensgefahr begeben. In diesem Fall sollte sich der Briefkasten direkt am Zaun befinden, sodass das Grundstück nicht betreten werden muss. Eine Alternative wäre eine Klingel am Zaun, um die Zustellung anzukündigen.

Hinweis: Kommt es zu einem Ausschluss von der Zustellung, muss der betroffene Bewohner oder Eigentümer des Hauses informiert werden.

Moderne Designs und Materialien

Briefkästen gibt es in unterschiedlichen Formen, Farben und Materialien. Diese Vielfalt erleichtert nicht unbedingt die Auswahl. Bestenfalls passt der Briefkasten sowohl zur Fassade des Hauses, als auch zu den Ansprüchen des Besitzers. Farblich mit der Umgebung abgestimmt, angemessen groß und vor der Witterung geschützt sollte der neue Briefkasten sein. Gleichzeitig dürfen Unbefugte keinen Zugriff auf die eingeworfene Post bekommen.

Wer häufig Tageszeitungen oder Werbung bekommt, kann auf eine Zeitungsrolle zurückgreifen. Bei den modernen Designs sind diese meist eckig unter dem Briefkasten angebracht. So braucht die Zeitung nicht geknickt in den Kasten gesteckt werden und bleibt vor der Witterung geschützt. Besonders haltbare und stabile Materialien sind Edelstahl oder Aluguss. Daneben sind Modelle aus Kunststoff beliebt. Beim Design gibt es keine konkreten Vorschriften. Viele Besitzer entscheiden sich für ein eher neutrales und unauffälliges Design. Dazu gehört auch ein Briefkasten im Farbton RAL7016. Das dezente Grau passt sowohl zu weißen als auch farblich abgesetzten Fassaden. Neben den modernen Looks gibt es nostalgische Briefkästen. Diese sollten aber zum Charme des Hauses passen und ein stimmiges Bild ergeben. Auch über eine ausgefallene Klingel oder Fußmatte lässt sich mit aktuellen Trends der Hauseingang personalisieren.

Vorschriften zur Größe

Der gewählte Briefkasten sollte eine bestimmte Größe besitzen. Hier greift die Norm DIN EN 13724. Der Einwurfschlitz orientiert sich dabei einem C4-Standardbrief. Er misst 22,9 x 32,4 cm und muss problemlos in den Kasten geworfen werden können. Ist der Schlitz zu schmal oder der Briefkasten dafür zu klein, handelt es sich nicht um die geforderten Maße. Der C4 Briefumschlag muss also ohne zu knicken komplett in den Kasten passen, da er wichtige Dokumente enthalten könnte. Zu Zeiten des Online-Shoppings bieten sich sogar noch größere Modelle an. Kleine Päckchen oder Warensendungen brauchen dann nicht mehr beim Nachbarn abgegeben werden, sondern finden einfach im Briefkasten Platz.

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