Grundsätzlich besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum Beispiel im Fall der Hausratversicherung selbst zu entscheiden welche Einrichtungsgegenstände seiner Wohnung er im Schadensfall versichert haben
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Grundsätzlich besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum Beispiel im Fall der Hausratversicherung selbst zu entscheiden welche Einrichtungsgegenstände seiner Wohnung er im Schadensfall versichert haben
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