Schutz bei Berufsunfähigkeit private Absicherung durch Berufsunfähigkeitsversicherungen
Aufgrund der Reformierung der Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht bei allen Arbeitnehmern, speziell bei denen die nach dem 02.01.1961 geboren sind, eine enorme Versorgungslücke. Für Selbständige die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, stellt sich dieses Problem ohnehin. Die Versorgungslücke welche durch die Reformierung der Berufsunfähigkeitsversicherung entstanden ist erfordert nun eine private Absicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen erbringen Versicherungsleistungen für den Fall, dass Sie berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen werden. Bei der Auswahl einer passenden Versicherungsgesellschaft muss also neben dem Beitrag auch die Qualität der Versicherungsbedingungen eine maßgebliche Rolle in Ihren Überlegungen spielen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen können als Zusatzversicherung in Lebens- oder Rentenversicherungen mit eingebaut werden oder als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Welcher Weg der für Sie richtige ist, hängt von Ihrem Berufsrisiko und den geplanten Versicherungsleistungen ab.
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