Hartz 4 eheähnliche Beziehung und Bedarfsgemeinschaft Paare
Eingetragen am 07.06.2005:
Wenn ein Paar in einer Wohnung lebt, ist auch dieses nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft. Eine eheähnliche Beziehung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn sich die Partner gegenseitig finanziell unterstützen, gemeinsame Kinder haben, Nachwuchs oder Angehörige des Partners betreut werden, eine gemeinsames Konto oder gegenseitige Kontovollmachten bestehen. Soweit nichts von alledem zutrifft, werden Einkommen und Vermögen des Partners NICHT angerechnet.
Die Tipps beschreiben unter anderem die Stichwörter
Miete
Wohngemeinschaft
Bedarfsgemeinschaft
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