Arbeitslosengeld 2 Bedarfsgemeinschaft und Krankenversicherung
23.Januar 2005:
Frage zur Berechnung Bedarfsgemeinschaft
Für unsere Bedarfsgemeinschaft wurde vom AA errechnet,daß wir 54,00? über dem Bedarf liegen. Da wir aber nicht verheiratet sind bin ich nun nicht mehr krankenversichert. Dies betrifft auch meinen 11 jährigen Sohn. Meine Krankenkasse meint ich muß mich nun privat versichern. Der Mindestbeitrag beträgt 120,00?.Bin ich dann wieder bedürftig und erhalte Leistungen vom
Mein Partner zahlt für seine Tochter 250,00? Kindesunterhalt an seine geschiedene Frau, muß dieser Betrag berücksichtigt werden bei der Berrechnung?
In unserem Bescheid war dieser Betrag nicht mit berücksichtigt wurden, obwohl alle Unterlagen vollständig abgegeben wurden.
Wir bitten um Antwort.
Hier könnt Ihr Antworten:
Bedarfsgemeinschaft
Hier der Link auf das Forum. Dort könnt Ihr eure Fragen zu Hartz 4 einstellen.
Übersicht aller Beiträge im neuen Forum Hartz 4
Zurück zur Forum
Übersicht aller Beiträge
|