Dazu verdienen bei Alg 2
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dazu verdienen
Frage vom 10.02.2005
Hallo und guten Tag,mein Name ist Rolf Babies. Ich Frage für eine Freundin, Alleinerzihend, eine Tochter und von Harz 4 abhängig. Sie möchte etwas hinzuverdienen, findet aber niemanden der Sie sofort auf Steuerkarte einstellt. Ist die dazuverdienstgrenzregelung auch anzuwenden, wenn Sie z. B. für 1-2 Monate zur Probe freiberuflich von zu Hause arbeiten würde? Eine tätigkeit als callagent zur Bestellannahme wurde Ihr auf Selbstständiger Basis angeboten. Ist dies so machbar und welche abzüge hätte sie dann? Für ihre Antwort bedanke ich mich und verbleibe
mfg
Rolf Babies
27.Januar 2005:
Wieviel kann ich monatlich zu meinem Harz 4 dazu verdienen
ohne das es auf meine Bezüge angerechnet wird?
Die alten Freigrenzen 165 EUR gibt es nicht mehr
Soweit ich das richtig verstanden habe werden abgezogen
15 Prozent bei einem Bruttolohn bis 400 Euro
zusätzlich 30 Prozent bei dem Teil des Bruttolohns, der 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt und
zusätzlich in Höhe von 15 Prozent bei dem Teil des Bruttolohns, der 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.500 Euro beträgt.
Es heisst aber auch das die Prozente von einem sogenannten bereingten Nettoeinkommen abgezogen werden. Das bereingte Einkommen ist dann nach Abzug von Werbungskosten Versicherungen und einge andere Dinge die zum Nebenerwerb aufgewendet werden müssen.
Die Info Hotline Arbeitslosengeld 2 kann dazu auch zum Ortstarif Auskunft geben
0180-1012012
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