Leistungen nach Harz 4 Familienversichern ?
Beitrag zur Frage
Familienversichern vom 25.01.2005
Antwort vom 10.02.2005
Meinem Sohn (22) wurde es so auch gesagt. Bekomme nun auch den Antrag zur Familienversicherung zugeschickt. Die Regelung gilt bis zum 24.Lebensjahr der Kinder.
Allerdings würde mich (42) diese Hartz4-Regelung ab nächsten Monat auch betreffen und was ist dann?
Laut Krankenkasse kann ich mich selber versichern, für 125 Euro, wenn mein Einkommen 805 Euro nicht übersteigt.
Welches Einkommen, frag ich mich da nur.Und woher sollte ich dann die 125 Euro nehmen?
Antwort vom 01.02.2005
Ja, das scheint wohl so zu gehen. Ich selbst lebe von meinem Mann getrennt und habe die Scheidung beantragt, aber durch Harz IV wird mein Nochmann mit mir familienversichert, obwohl wir schon seit 3 Jahren getrennt leben.
Die Ursprüngliche Frage vom
25.Januar 2005:
Sohn 20 erhält Leistungen nach Harz 4. muss er sich Familienversichern
Hallo,
ich hab eine Frage, mein Sohn 20 ist arbeitslos, erhält Leistungen nach Harz 4. Er hat eine eigene Wohnung. Jetzt wurde ihm mitgeteilt, das er nicht Krankenversichert ist, er soll sich bei seiner Mutter Familienversichern, ist das richtig.
mfg P. Schädlich
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