Hallo,
meine Frau und ich sind HartzIV-Empfänger und wohnen in Niedersachsen.
Seit gut einem Jahr streite ich mit der ARGE um die Heizkosten. Man hat uns als Eigenanteile für Verbrauchsstrom und Wassererwärmung folgende Beträge von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen: 28,73 EUR Haushaltsvorstand und je 17,93 für Ehefrau und Kind.
Ich finde, das die Bemessungshöhen zu den im Haushalt lebende Personen widersprüchlich zu den bewilligten Leistungen stehen: Antragsteller & Partner je 311,- EUR (also gleich!!!) und Kind 276,- EUR. Es kann doch kein "Haushaltsvorstand" berechnet werden wenn es keinen finanziellen Unterschied zur "Ehefrau" gibt und es kann die "Ehefrau" nicht zu gleichen Lasten wie der "Sohn" berechnet werden, wenn dieser weniger als sie bekommt?
Kann mir da jemand genauere Infos geben evtl. mit Angaben wo das festgelegt ist?
Weiter möchte ich gern wissen, ob ich von der ARGE eine detailierte Aufrechnung der berücksichtigten Unterkunftskosten verlangen kann. Wenn im Bescheid steht "sie bekommen Summe XY" kann ich doch garnicht kontrollieren was berücksichtigt worden ist.
Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
huhu
soweit ich mich erinnern kann gibt es doch keinen haushaltsvorstand mehr deswegenbekommen ja auch beide partner gleiches geld
vielleicht muss einer mehr zahln weil man fuer die zähler auch ne miete zahlt?!
glaube mich erinnern zu können das mal auf ner endabrechnung der bewag gesehn zu haben also wie telefon grundgebühr ?!
oder
versuch doch mal folgende telefonnummer: 01801/012012(ortstarif) mo-fr 8-18 uhr
ist oder war die info-hotline vom jobcenter die nummer is allerdings von 2004
grundsätzlich denke ich hast du ein anrecht drauf zu sehen wie du/ ihr berechnet wurdet
entweder du bekommst so eine berechnungsgrundlage ausgehändigt oder kannst es dir vor ort ansehn mithilfe der akteneinsicht
vielleicht hilft es die ja ein bissel weiter wenn nicht meld dich nochmal dann frage ich über mein jobcenter wie die das berrechnen
liebe grüsse
sassi
ps. oder mal das bürgeramt anrufen gibts glaube ich in jeder grossen stadt
soweit ich mich erinnern kann gibt es doch keinen haushaltsvorstand mehr deswegenbekommen ja auch beide partner gleiches geld
vielleicht muss einer mehr zahln weil man fuer die zähler auch ne miete zahlt?!
glaube mich erinnern zu können das mal auf ner endabrechnung der bewag gesehn zu haben also wie telefon grundgebühr ?!
oder
versuch doch mal folgende telefonnummer: 01801/012012(ortstarif) mo-fr 8-18 uhr
ist oder war die info-hotline vom jobcenter die nummer is allerdings von 2004
grundsätzlich denke ich hast du ein anrecht drauf zu sehen wie du/ ihr berechnet wurdet
entweder du bekommst so eine berechnungsgrundlage ausgehändigt oder kannst es dir vor ort ansehn mithilfe der akteneinsicht
vielleicht hilft es die ja ein bissel weiter wenn nicht meld dich nochmal dann frage ich über mein jobcenter wie die das berrechnen
liebe grüsse

sassi
ps. oder mal das bürgeramt anrufen gibts glaube ich in jeder grossen stadt
Zuletzt geändert von sahsun am 22.02.2006 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
suche eine 3 zimmerwohnung in reinickendorf der zukünftige vermieter sollte folgendes aktzeptiern:
keine kaution
keine schufa
keine provision
bekomme hartz 4
keine mietsfreiheitsbescheinigung
die wohnung sollte eine warmend von 542 eur nicht überschreiten!!!
so liebe berliner wo gibst sowas?????
laut jobcenter is dies machbar......!!!!!
keine kaution
keine schufa
keine provision
bekomme hartz 4
keine mietsfreiheitsbescheinigung
die wohnung sollte eine warmend von 542 eur nicht überschreiten!!!
so liebe berliner wo gibst sowas?????
laut jobcenter is dies machbar......!!!!!
Re: Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?
Meine Antworten in Deinem Beitrag:
wolfgang hat geschrieben:Hallo,
meine Frau und ich sind HartzIV-Empfänger und wohnen in Niedersachsen.
Seit gut einem Jahr streite ich mit der ARGE um die Heizkosten. Man hat uns als Eigenanteile für Verbrauchsstrom und Wassererwärmung folgende Beträge von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen: 28,73 EUR Haushaltsvorstand und je 17,93 für Ehefrau und Kind.
Das verstehe ich nicht.
Ich finde, das die Bemessungshöhen zu den im Haushalt lebende Personen widersprüchlich zu den bewilligten Leistungen stehen: Antragsteller & Partner je 311,- EUR (also gleich!!!) und Kind 276,- EUR.
Das ist leider richtig so.
Es kann doch kein "Haushaltsvorstand" berechnet werden wenn es keinen finanziellen Unterschied zur "Ehefrau" gibt und es kann die "Ehefrau" nicht zu gleichen Lasten wie der "Sohn" berechnet werden, wenn dieser weniger als sie bekommt?
Kann mir da jemand genauere Infos geben evtl. mit Angaben wo das festgelegt ist?
Das steht im SGB II: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Weiter möchte ich gern wissen, ob ich von der ARGE eine detailierte Aufrechnung der berücksichtigten Unterkunftskosten verlangen kann. Wenn im Bescheid steht "sie bekommen Summe XY" kann ich doch garnicht kontrollieren was berücksichtigt worden ist.
Ja, das kannst Du von der ArGe verlangen, dazu sind die gesetzlich verpflichtet.