Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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wolfgang
Beiträge: 1
Registriert: 05.01.2006 15:57

Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?

Beitrag von wolfgang »

Hallo,
meine Frau und ich sind HartzIV-Empfänger und wohnen in Niedersachsen.
Seit gut einem Jahr streite ich mit der ARGE um die Heizkosten. Man hat uns als Eigenanteile für Verbrauchsstrom und Wassererwärmung folgende Beträge von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen: 28,73 EUR Haushaltsvorstand und je 17,93 für Ehefrau und Kind.
Ich finde, das die Bemessungshöhen zu den im Haushalt lebende Personen widersprüchlich zu den bewilligten Leistungen stehen: Antragsteller & Partner je 311,- EUR (also gleich!!!) und Kind 276,- EUR. Es kann doch kein "Haushaltsvorstand" berechnet werden wenn es keinen finanziellen Unterschied zur "Ehefrau" gibt und es kann die "Ehefrau" nicht zu gleichen Lasten wie der "Sohn" berechnet werden, wenn dieser weniger als sie bekommt?
Kann mir da jemand genauere Infos geben evtl. mit Angaben wo das festgelegt ist?

Weiter möchte ich gern wissen, ob ich von der ARGE eine detailierte Aufrechnung der berücksichtigten Unterkunftskosten verlangen kann. Wenn im Bescheid steht "sie bekommen Summe XY" kann ich doch garnicht kontrollieren was berücksichtigt worden ist.
sahsun
Beiträge: 13
Registriert: 22.02.2006 19:17
Wohnort: berlin

Beitrag von sahsun »

huhu
soweit ich mich erinnern kann gibt es doch keinen haushaltsvorstand mehr deswegenbekommen ja auch beide partner gleiches geld
vielleicht muss einer mehr zahln weil man fuer die zähler auch ne miete zahlt?!
glaube mich erinnern zu können das mal auf ner endabrechnung der bewag gesehn zu haben also wie telefon grundgebühr ?!
oder
versuch doch mal folgende telefonnummer: 01801/012012(ortstarif) mo-fr 8-18 uhr
ist oder war die info-hotline vom jobcenter die nummer is allerdings von 2004
grundsätzlich denke ich hast du ein anrecht drauf zu sehen wie du/ ihr berechnet wurdet
entweder du bekommst so eine berechnungsgrundlage ausgehändigt oder kannst es dir vor ort ansehn mithilfe der akteneinsicht

vielleicht hilft es die ja ein bissel weiter wenn nicht meld dich nochmal dann frage ich über mein jobcenter wie die das berrechnen

liebe grüsse :wink:
sassi
ps. oder mal das bürgeramt anrufen gibts glaube ich in jeder grossen stadt
Zuletzt geändert von sahsun am 22.02.2006 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
suche eine 3 zimmerwohnung in reinickendorf der zukünftige vermieter sollte folgendes aktzeptiern:
keine kaution
keine schufa
keine provision
bekomme hartz 4
keine mietsfreiheitsbescheinigung
die wohnung sollte eine warmend von 542 eur nicht überschreiten!!!
so liebe berliner wo gibst sowas?????
laut jobcenter is dies machbar......!!!!!
Gast

Re: Strom- und Heizkosten. Eigenanteile gerechtfertigt?

Beitrag von Gast »

Meine Antworten in Deinem Beitrag:
wolfgang hat geschrieben:Hallo,
meine Frau und ich sind HartzIV-Empfänger und wohnen in Niedersachsen.

Seit gut einem Jahr streite ich mit der ARGE um die Heizkosten. Man hat uns als Eigenanteile für Verbrauchsstrom und Wassererwärmung folgende Beträge von den monatlichen Abschlagszahlungen abgezogen: 28,73 EUR Haushaltsvorstand und je 17,93 für Ehefrau und Kind.
Das verstehe ich nicht.

Ich finde, das die Bemessungshöhen zu den im Haushalt lebende Personen widersprüchlich zu den bewilligten Leistungen stehen: Antragsteller & Partner je 311,- EUR (also gleich!!!) und Kind 276,- EUR.
Das ist leider richtig so.

Es kann doch kein "Haushaltsvorstand" berechnet werden wenn es keinen finanziellen Unterschied zur "Ehefrau" gibt und es kann die "Ehefrau" nicht zu gleichen Lasten wie der "Sohn" berechnet werden, wenn dieser weniger als sie bekommt?
Kann mir da jemand genauere Infos geben evtl. mit Angaben wo das festgelegt ist?
Das steht im SGB II: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Weiter möchte ich gern wissen, ob ich von der ARGE eine detailierte Aufrechnung der berücksichtigten Unterkunftskosten verlangen kann. Wenn im Bescheid steht "sie bekommen Summe XY" kann ich doch garnicht kontrollieren was berücksichtigt worden ist.
Ja, das kannst Du von der ArGe verlangen, dazu sind die gesetzlich verpflichtet.
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