Hallo..
Ich weiß gerade nicht so wirklich weiter und deshalb habe ich mich hier angemeldet in der Hoffnung auf Hilfe zu stoßen:).
Am vergangenen Freitag, vorvorgestern, habe ich dem JobCenter einen Brief in den Hauspostkasten geworfen, dass ich ab dem 1.7., jetzt am Mittwoch selbstständig bin und nicht mehr auf die Leistungen angewiesen bin. Am Samstag hatte ich einen Brief im Postkasten mit der Betriebskostenabrechnung. Das sind 175,-€ und zuviel dafür, dass ich gerade mitten in der Existenzgründung bin:(. Jetzt hatte mein Vater die Idee, dass das Job Center diese Summe eigenltich noch übernehmen müsste, weil es ja Kosten sind, die in der Vergangenheit angefallen sind undich ich jetzt noch für Juni bei ihnen gemeldet bin. Jetzt würde ich gerne euren Rat dazu haben. Müssten die netten Amtherrschaften meine Betriebskostenrechnung zahlen oder wie sieht das aus? Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Betriebskostenabrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Betriebskostenabrechnung
Liebe Grüße
Luisa
Luisa
Hallo Luisa87
Da Du Dich erst ab dem 1.7. aus dem Leitungsbezug abgemeldet hast, die Betriebskostenabrechung aber am 27.6. in´s Haus flatterte düst Du gleich morgen hin, Antrag auf Kostenübernahme dabei und gibst den gegen Empfangsbestätigung ab.
Alles was Du im Leistungsbezug an Kosten der Unterkunft hast muss übernommen werden. Es wird nichts an Kosten geben, auch wenn sie im entsprechenden Zeitraum entstanden sind, wenn die Nabelschnur äh Fußfessel zu ARGE gekappt ist.
Bei Ablehnung Widerspruch usw. ggf. eine Beratungsstelle in Deiner Nähe aufsuchen.
Gruss
Da Du Dich erst ab dem 1.7. aus dem Leitungsbezug abgemeldet hast, die Betriebskostenabrechung aber am 27.6. in´s Haus flatterte düst Du gleich morgen hin, Antrag auf Kostenübernahme dabei und gibst den gegen Empfangsbestätigung ab.
Alles was Du im Leistungsbezug an Kosten der Unterkunft hast muss übernommen werden. Es wird nichts an Kosten geben, auch wenn sie im entsprechenden Zeitraum entstanden sind, wenn die Nabelschnur äh Fußfessel zu ARGE gekappt ist.
Bei Ablehnung Widerspruch usw. ggf. eine Beratungsstelle in Deiner Nähe aufsuchen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Luisa87
also bei mir hat es das erste Mal ca. 6 Wochen gedauert, nachdem meine Vermieterin bei denen auf der Matte stand, wurde der Betrag innerhalb von einer Woche auf ihr Konto überwiesen.
Dieses Jahr wurde der Antrag sofort bearbeitet und sie hatte ihr Geld binnen 1 Woche auf ihrem Konto.
Du siehst also, das es etwas variieren kann
Auf jeden Fall muss die Arge Deine Betriebskostennachzahlung übernehmen.
Viel Erfolg mit Deiner Selbstständigkeit
also bei mir hat es das erste Mal ca. 6 Wochen gedauert, nachdem meine Vermieterin bei denen auf der Matte stand, wurde der Betrag innerhalb von einer Woche auf ihr Konto überwiesen.
Dieses Jahr wurde der Antrag sofort bearbeitet und sie hatte ihr Geld binnen 1 Woche auf ihrem Konto.
Du siehst also, das es etwas variieren kann

Auf jeden Fall muss die Arge Deine Betriebskostennachzahlung übernehmen.
Viel Erfolg mit Deiner Selbstständigkeit
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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