Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Luisa87
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2009 23:27

Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Luisa87 »

Hallo..
Ich weiß gerade nicht so wirklich weiter und deshalb habe ich mich hier angemeldet in der Hoffnung auf Hilfe zu stoßen:).
Am vergangenen Freitag, vorvorgestern, habe ich dem JobCenter einen Brief in den Hauspostkasten geworfen, dass ich ab dem 1.7., jetzt am Mittwoch selbstständig bin und nicht mehr auf die Leistungen angewiesen bin. Am Samstag hatte ich einen Brief im Postkasten mit der Betriebskostenabrechnung. Das sind 175,-€ und zuviel dafür, dass ich gerade mitten in der Existenzgründung bin:(. Jetzt hatte mein Vater die Idee, dass das Job Center diese Summe eigenltich noch übernehmen müsste, weil es ja Kosten sind, die in der Vergangenheit angefallen sind undich ich jetzt noch für Juni bei ihnen gemeldet bin. Jetzt würde ich gerne euren Rat dazu haben. Müssten die netten Amtherrschaften meine Betriebskostenrechnung zahlen oder wie sieht das aus? Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Liebe Grüße
Luisa
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Luisa87

Da Du Dich erst ab dem 1.7. aus dem Leitungsbezug abgemeldet hast, die Betriebskostenabrechung aber am 27.6. in´s Haus flatterte düst Du gleich morgen hin, Antrag auf Kostenübernahme dabei und gibst den gegen Empfangsbestätigung ab.

Alles was Du im Leistungsbezug an Kosten der Unterkunft hast muss übernommen werden. Es wird nichts an Kosten geben, auch wenn sie im entsprechenden Zeitraum entstanden sind, wenn die Nabelschnur äh Fußfessel zu ARGE gekappt ist.

Bei Ablehnung Widerspruch usw. ggf. eine Beratungsstelle in Deiner Nähe aufsuchen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Luisa87
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2009 23:27

Beitrag von Luisa87 »

Danke für den Tipp. Ich war heute gleich morgens beim Amt und habe mir die Entgegennahme quittieren lassen. Weiß jemand wie lange das ungefähr dauert bis die das bearbeitet haben? Also im Normalfall?
Liebe Grüße
Luisa
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Hallo Luisa87

also bei mir hat es das erste Mal ca. 6 Wochen gedauert, nachdem meine Vermieterin bei denen auf der Matte stand, wurde der Betrag innerhalb von einer Woche auf ihr Konto überwiesen.

Dieses Jahr wurde der Antrag sofort bearbeitet und sie hatte ihr Geld binnen 1 Woche auf ihrem Konto.

Du siehst also, das es etwas variieren kann :wink:

Auf jeden Fall muss die Arge Deine Betriebskostennachzahlung übernehmen.

Viel Erfolg mit Deiner Selbstständigkeit
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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