Anspruch auf Hartz 4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Westcliff
Beiträge: 1
Registriert: 27.11.2007 20:59

Anspruch auf Hartz 4?

Beitrag von Westcliff »

Hi,

Ich (24) und meine Freundin (16) wohnen seit ein paar monaten bei meinen Eltern zur Untermiete (Eigenes Wohnzimmer, eigenes Schlafzimmer, Küche und Bad zur Mitbenutzung). Wir zahlen an meine Eltern 300 Euro monatlich für Verpflegung etc und haben auch einen Untermietsvertrag mit ihnen.

Da ich leider für mindestens 9 Monate nichtmehr arbeiten kann (ich muss einige Sozialstunden für ein paar Jugendsünden abarbeiten) interesiert es mich nun ob wir Anspruch auf Unterstützung, sprich Hartz 4, haben.

Eine Dame bei der ARGE sagte mir da ich mit meiner Freundin zusammenwohne bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft und nichtmehr meine Eltern und ich. Problematisch daran sehe ich aber das meine Eltern mehr als 5000 Euro netto verdienen auch wenn davon unterm Strich nichtmehr viel übrig bleibt wegen Altschulden und sie uns deshalb nicht mitfinanzieren können.

Ein anderes Problem ist das unsere gesamt Einkünfte momentan nur 150 (Kindergeld) Euro betragen und wir deshalb ab nächsten Monat auch nichtmehr die volle Miete zahlen können.

Meine Frage also, steht uns Unterstützung zu oder müssen wir am Hungertuch nagen?
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

hallo,

ihr wohnt seit ein paar monaten bei deinen eltern? wo habt ihr vorher gewohnt und wo hast du am 17.02.2006 gewohnt, hattest du vorher schon eine eigene wohnung oder erst später? wenn erst später, dann denke ich mal, dass deine eltern auf grund des hohen einkommens bis zu deinem 25. geburtstag für dich aufkommen müssen, deren altlasten interessíeren dabei nicht beim amt...
was mit deiner freundin ist, kann ich nicht sagen, evtl. müssen ihre eltern für sie aufkommen...

(muss nicht richtig sein, was ich geschrieben habe)
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Übrigens: Die Sozialstunden werden das Amt reichlich wenig interessieren. Man wird dich trotzdem in Arbeit, Ausbildung oder AGH vermittlen. Die Sozialstunden sind ja bei Arbeitsaufnahme (etc.) entsprechend anzupassen. Leute, die in Arbeit stehen und Sozialstunden bekommen, können ja deswegen auch nicht ungestraft kündigen. Dann müssen eben die Stunden abends und am WE gemacht werden. Die Vorstellung hier ala "Ich konzentriere mich jetzt nur auf meine Sozialstunden und brauche nicht zu arbeiten." sind mehr als illusorisch.

Bei ALG 2 für eine 16jährige sehe ich im übrigen auch schwarz. Hier sind ja wohl in erster Linie die Eltern oder gar das Jugendamt in der Pflicht.

Henry
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