Hi,
Ich (24) und meine Freundin (16) wohnen seit ein paar monaten bei meinen Eltern zur Untermiete (Eigenes Wohnzimmer, eigenes Schlafzimmer, Küche und Bad zur Mitbenutzung). Wir zahlen an meine Eltern 300 Euro monatlich für Verpflegung etc und haben auch einen Untermietsvertrag mit ihnen.
Da ich leider für mindestens 9 Monate nichtmehr arbeiten kann (ich muss einige Sozialstunden für ein paar Jugendsünden abarbeiten) interesiert es mich nun ob wir Anspruch auf Unterstützung, sprich Hartz 4, haben.
Eine Dame bei der ARGE sagte mir da ich mit meiner Freundin zusammenwohne bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft und nichtmehr meine Eltern und ich. Problematisch daran sehe ich aber das meine Eltern mehr als 5000 Euro netto verdienen auch wenn davon unterm Strich nichtmehr viel übrig bleibt wegen Altschulden und sie uns deshalb nicht mitfinanzieren können.
Ein anderes Problem ist das unsere gesamt Einkünfte momentan nur 150 (Kindergeld) Euro betragen und wir deshalb ab nächsten Monat auch nichtmehr die volle Miete zahlen können.
Meine Frage also, steht uns Unterstützung zu oder müssen wir am Hungertuch nagen?
Anspruch auf Hartz 4?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hallo,
ihr wohnt seit ein paar monaten bei deinen eltern? wo habt ihr vorher gewohnt und wo hast du am 17.02.2006 gewohnt, hattest du vorher schon eine eigene wohnung oder erst später? wenn erst später, dann denke ich mal, dass deine eltern auf grund des hohen einkommens bis zu deinem 25. geburtstag für dich aufkommen müssen, deren altlasten interessíeren dabei nicht beim amt...
was mit deiner freundin ist, kann ich nicht sagen, evtl. müssen ihre eltern für sie aufkommen...
(muss nicht richtig sein, was ich geschrieben habe)
ihr wohnt seit ein paar monaten bei deinen eltern? wo habt ihr vorher gewohnt und wo hast du am 17.02.2006 gewohnt, hattest du vorher schon eine eigene wohnung oder erst später? wenn erst später, dann denke ich mal, dass deine eltern auf grund des hohen einkommens bis zu deinem 25. geburtstag für dich aufkommen müssen, deren altlasten interessíeren dabei nicht beim amt...
was mit deiner freundin ist, kann ich nicht sagen, evtl. müssen ihre eltern für sie aufkommen...
(muss nicht richtig sein, was ich geschrieben habe)
Übrigens: Die Sozialstunden werden das Amt reichlich wenig interessieren. Man wird dich trotzdem in Arbeit, Ausbildung oder AGH vermittlen. Die Sozialstunden sind ja bei Arbeitsaufnahme (etc.) entsprechend anzupassen. Leute, die in Arbeit stehen und Sozialstunden bekommen, können ja deswegen auch nicht ungestraft kündigen. Dann müssen eben die Stunden abends und am WE gemacht werden. Die Vorstellung hier ala "Ich konzentriere mich jetzt nur auf meine Sozialstunden und brauche nicht zu arbeiten." sind mehr als illusorisch.
Bei ALG 2 für eine 16jährige sehe ich im übrigen auch schwarz. Hier sind ja wohl in erster Linie die Eltern oder gar das Jugendamt in der Pflicht.
Henry
Bei ALG 2 für eine 16jährige sehe ich im übrigen auch schwarz. Hier sind ja wohl in erster Linie die Eltern oder gar das Jugendamt in der Pflicht.
Henry