Abmeldung beim Amt wegen Urlaub?
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Abmeldung beim Amt wegen Urlaub?
Hallo an alle...
eine kurze Frage: muß ich mich beim zuständigen Amt (MaxArbeit) abmelden, wenn ich nun morgen kurzfristig für 10 Tage wegfahre?
Es sind Ferien bei uns und es hat sich ergeben...können die nein sagen?
Danke für eine schnelle Rückmeldung.
eine kurze Frage: muß ich mich beim zuständigen Amt (MaxArbeit) abmelden, wenn ich nun morgen kurzfristig für 10 Tage wegfahre?
Es sind Ferien bei uns und es hat sich ergeben...können die nein sagen?
Danke für eine schnelle Rückmeldung.

Hallo Fruchtzwerg,
Grundsätzlich ist durch Sie sicherzustellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Wie lange Sie sich außerhalb aufhalten dürfen, wird in der Eingliederungsvereinbarung durch Ihren Ansprech-partner fixiert. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit beträgt im Regelfall bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr.
Vor Beginn der Abwesenheit muss Ihr Fallmanager zustimmen. Wichtig: Persönlich hin gehen und dieses Genehmigen lassen. Wenn der " Urlaub" vorbei ist sich Persönlich zurück melden.
Grundsätzlich ist durch Sie sicherzustellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Wie lange Sie sich außerhalb aufhalten dürfen, wird in der Eingliederungsvereinbarung durch Ihren Ansprech-partner fixiert. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit beträgt im Regelfall bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr.
Vor Beginn der Abwesenheit muss Ihr Fallmanager zustimmen. Wichtig: Persönlich hin gehen und dieses Genehmigen lassen. Wenn der " Urlaub" vorbei ist sich Persönlich zurück melden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Ich sehe es nicht als Mist, sondern schutz vor Missbrauch von Sozialgeld.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

dann musst du wohl oder übel in den sauren apfel beissen. wenn dein sl nein sagt und dieses seminar nur 10 wochen dauert, bist zu meines wissens nach zur teilnahme verpflichtet. 

EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
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