Änderungen mit 25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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benniiiii
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Änderungen mit 25

Beitrag von benniiiii »

Hallo,ich hab zuletzt kein alg2 mehr bekommen weil ich unter 25 und zu hause wohn und die ganzen einkommenssachen von eltern usw..
jetz bin ich 25 geworden und mir wurde gesagt ich muß beim antrag wieder alles vorlegen,also von eltern einkommen,bruder usw.
is das richtig ?
denn so weit ich wußte is das ab 25 jahren nich mehr so
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Du bildest ab 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und es wird vermutet das Dich Deine Angehörigen unterstützen.
Wenn dem nicht so ist kannst Du dieser Vermutung widersprechen, Formulare gibt es das hier und das hier dazu. (link hat heute anscheinend eine Panne, später versuchen)
Auch eine möglicherweise gewährte freie Verpflegung oder so ähnliches wird als geldwerte Einnahme angerechnet und Dir bei Deinen Leistungen abgezogen. Zur Haushaltsgemeinschaft kannst Du ab Seite 12/13 bei Hinweise genaueres nachlesen.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

ist es nich so das die eltern wenn ich 25 bin nich mehr unterhaltspflcihtig sein egal ob ich zu hause wohn oder nich ?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Unterhaltspflichtig sind die Eltern bei über 25 jährigen nicht, trotzdem wird vermutet das Eltern ihre Kinder unterstützen und das wird dann dem Kind angerechnet wenn dieser Unterstützung nicht widersprochen wird. Ihr lebt in einer Haushaltsgemeinschaft und dazu schau auch mal SGB II bei §9 (5)nach.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

danke für die antwort,
also beim antrag gibt es ja das zusatzblatt:"zusatzerklärung zur hausgemeinschaft"
muß ich da dann bei dem punkt : "erhält der hilfebedürftige leistungen wiz,z.b auch unterkunft oder verpflegung von verwandten die mit in der haushaltsgemeinschaft leben"
mit nein ankreuzen ? aber unterkunft is doch vorhanden..hm
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Unterkunft wird Dir doch gegen Zahlung von Miet- und Nebenkostenanteil gewährt und nicht für umsonst. Also erfolgt keine Unterstützung. Du zahlst für Deine Unterkunft genauso an Deine Angehörigen wie Du Dich auch selber aus der eigenen Speisekammer verpflegst.
Dein Anteil der KdU wird bei den Eltern rausgerechnet und nicht mehr an sie gezahlt.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

ich zahl doch aber garkeine miete ?!? ich wohn doch zu haus bei eltern
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Wohnkosten stünden Dir aber zu genauso wie der bombastisch hohe Regelbedarf. Deine Eltern sind Dir nicht zum Unterhalt verpflichtet, auch nicht dazu unentgeltlich Wohnraum zu gewähren.
Da wird sich zwar vermutlich bei der nächsten Gesetzesänderung auch noch was ändern befürchte ich. Es ist nämlich geplant die Unterhaltsregelungen dahingehend zu verschärfen das Eltern, sofern leistungsfähig, bis zur Verrentung ihrer Nachkommen diese zu unterhalten haben.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

so langsam verwirrt mich das....was soll ich denn jetz am besten da ausfüllen oder was eher nich ?!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Nicht verwirren lassen, einfach nur wahrheitsgemässe Angaben machen.
Vorher genau überlegen was Du möchtest, gibt da mehrere Möglichkeiten.
Sind Deine Eltern willens und finanziell in der Lage Dich zu unterhalten/unterstützen bis Du selber eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden hast und von dem Lohn gut leben kannst ohne noch ergänzende Sozialleistungen zu brauchen?
Angesichts der derzeitigen Lage in diesem Land kann es dauern oder unmöglich sein dieses Ziel zu erreichen.
Dann kannst Du "Vater Staat" (ich würde eher Stiefvater sagen) finanziell entlasten und mit einem um die Unterhaltsleistungen die Du von den Eltern erhältst gekürzten Regelbedarf Vorlieb nehmen. Das eingesparte Geld werden die Politiker dann dankend entgegennehmen und einem Teil des Volkes (zu dem wir allerdings nicht gehören) zugute kommen lassen.
Können Deine Eltern Dich auf Dauer nicht mitversorgen dann brauchst du auf das was Dir zusteht durchaus nicht verzichten. Warum auch?
Nimm was Du kriegen kannst, geschenkt wird Dir nichts.
Oder hast du Hoffnung auf einen Arbeitsplatz ausserhalb des Niedriglohnbereichs? Das soll es ja auch geben jetzt wo die Wirtschaft wieder anspringt. Nur kenne ich keinen der dieses Glück in der letzten Zeit hatte und es wird nicht besser.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

du sagst es,ich kenn nämlich auch kein der jetz aufmal durch den angeblichen aufschwung super job aufmal hat vorallem bzw ganz wenige nur...
was ich noch wissen möchte ist,wo geb ich z.b. meine ausgaben mit an,also meine private haftpflichtversicherung etc ?
im antrag steht da nirgends zum eintragen oder so.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Private Versicherungen sind Privatvergnügen und da gibt es nur eine Pauschale die bei Einkommen nicht angerechnet wird.
Musst Du selber tragen und Dir vielleicht eine preiswertere suchen.
Obwohl es doch eigentlich nicht mehr wie richtig wäre (denke ich)das sowas genauso wie eine Hausratversicherung bezuschusst werden sollte denn wenn einem die Bude abbrennt ist die Beihilfe zur Wiederbeschaffung von Hausrat erheblich teurer, die wird aber dann gezahlt.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

also brauch ich solche sachen wie feuerversicherungen die man jedes jahr zahlt fürs haus hier in der bg nich mit nehmen ?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Das mit dieser Feuerversicherung ist so das die jeder Hauseigentümer abschliessen muss und wenn man vermietet gehören die Beiträge zu den abrechnungsfähigen Nebenkosten die der Mieter anteilig zahlen muss.
Das ist also eine Versicherung mit der Du selber direkt nichts zu tun hast.
Gehört also auch nicht in Deinen Antrag.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

uch brauch nen neuen drucker....kann man auch nen antrag stellen bei denen das sie dazu beisteuern ?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Dafür gibt es keine Beihilfen mehr, musst du selber ansparen.
Gruss
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benniiiii
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Beitrag von benniiiii »

ich war heut da zur abgabe,der kram mit feuerversicherungen gehört doch rein.hatte ich letztes mal auch schon wie ich in den unterlagen sehen konnte.
man lernt nie aus :D

Melinde hat geschrieben:Hallo benniiiii
Das mit dieser Feuerversicherung ist so das die jeder Hauseigentümer abschliessen muss und wenn man vermietet gehören die Beiträge zu den abrechnungsfähigen Nebenkosten die der Mieter anteilig zahlen muss.
Das ist also eine Versicherung mit der Du selber direkt nichts zu tun hast.
Gehört also auch nicht in Deinen Antrag.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo benniiiii
Danke für die Info, wusste das noch nicht.
Wie sagt man so schön?
"Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu" :)
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Beitrag von benniiiii »

so alt bist du schon ? *g*

immerhin hattest du aber recht das mit private haftpflichversicherung.das brauchen die nämlich nich
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