Änderungen mit 25
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Änderungen mit 25
Hallo,ich hab zuletzt kein alg2 mehr bekommen weil ich unter 25 und zu hause wohn und die ganzen einkommenssachen von eltern usw..
jetz bin ich 25 geworden und mir wurde gesagt ich muß beim antrag wieder alles vorlegen,also von eltern einkommen,bruder usw.
is das richtig ?
denn so weit ich wußte is das ab 25 jahren nich mehr so
jetz bin ich 25 geworden und mir wurde gesagt ich muß beim antrag wieder alles vorlegen,also von eltern einkommen,bruder usw.
is das richtig ?
denn so weit ich wußte is das ab 25 jahren nich mehr so
Hallo benniiiii
Du bildest ab 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und es wird vermutet das Dich Deine Angehörigen unterstützen.
Wenn dem nicht so ist kannst Du dieser Vermutung widersprechen, Formulare gibt es das hier und das hier dazu. (link hat heute anscheinend eine Panne, später versuchen)
Auch eine möglicherweise gewährte freie Verpflegung oder so ähnliches wird als geldwerte Einnahme angerechnet und Dir bei Deinen Leistungen abgezogen. Zur Haushaltsgemeinschaft kannst Du ab Seite 12/13 bei Hinweise genaueres nachlesen.
Gruss
Du bildest ab 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und es wird vermutet das Dich Deine Angehörigen unterstützen.
Wenn dem nicht so ist kannst Du dieser Vermutung widersprechen, Formulare gibt es das hier und das hier dazu. (link hat heute anscheinend eine Panne, später versuchen)
Auch eine möglicherweise gewährte freie Verpflegung oder so ähnliches wird als geldwerte Einnahme angerechnet und Dir bei Deinen Leistungen abgezogen. Zur Haushaltsgemeinschaft kannst Du ab Seite 12/13 bei Hinweise genaueres nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo benniiiii
Unterhaltspflichtig sind die Eltern bei über 25 jährigen nicht, trotzdem wird vermutet das Eltern ihre Kinder unterstützen und das wird dann dem Kind angerechnet wenn dieser Unterstützung nicht widersprochen wird. Ihr lebt in einer Haushaltsgemeinschaft und dazu schau auch mal SGB II bei §9 (5)nach.
Gruss
Unterhaltspflichtig sind die Eltern bei über 25 jährigen nicht, trotzdem wird vermutet das Eltern ihre Kinder unterstützen und das wird dann dem Kind angerechnet wenn dieser Unterstützung nicht widersprochen wird. Ihr lebt in einer Haushaltsgemeinschaft und dazu schau auch mal SGB II bei §9 (5)nach.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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danke für die antwort,
also beim antrag gibt es ja das zusatzblatt:"zusatzerklärung zur hausgemeinschaft"
muß ich da dann bei dem punkt : "erhält der hilfebedürftige leistungen wiz,z.b auch unterkunft oder verpflegung von verwandten die mit in der haushaltsgemeinschaft leben"
mit nein ankreuzen ? aber unterkunft is doch vorhanden..hm
also beim antrag gibt es ja das zusatzblatt:"zusatzerklärung zur hausgemeinschaft"
muß ich da dann bei dem punkt : "erhält der hilfebedürftige leistungen wiz,z.b auch unterkunft oder verpflegung von verwandten die mit in der haushaltsgemeinschaft leben"
mit nein ankreuzen ? aber unterkunft is doch vorhanden..hm
Hallo benniiiii
Unterkunft wird Dir doch gegen Zahlung von Miet- und Nebenkostenanteil gewährt und nicht für umsonst. Also erfolgt keine Unterstützung. Du zahlst für Deine Unterkunft genauso an Deine Angehörigen wie Du Dich auch selber aus der eigenen Speisekammer verpflegst.
Dein Anteil der KdU wird bei den Eltern rausgerechnet und nicht mehr an sie gezahlt.
Gruss
Unterkunft wird Dir doch gegen Zahlung von Miet- und Nebenkostenanteil gewährt und nicht für umsonst. Also erfolgt keine Unterstützung. Du zahlst für Deine Unterkunft genauso an Deine Angehörigen wie Du Dich auch selber aus der eigenen Speisekammer verpflegst.
Dein Anteil der KdU wird bei den Eltern rausgerechnet und nicht mehr an sie gezahlt.
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Hallo benniiiii
Wohnkosten stünden Dir aber zu genauso wie der bombastisch hohe Regelbedarf. Deine Eltern sind Dir nicht zum Unterhalt verpflichtet, auch nicht dazu unentgeltlich Wohnraum zu gewähren.
Da wird sich zwar vermutlich bei der nächsten Gesetzesänderung auch noch was ändern befürchte ich. Es ist nämlich geplant die Unterhaltsregelungen dahingehend zu verschärfen das Eltern, sofern leistungsfähig, bis zur Verrentung ihrer Nachkommen diese zu unterhalten haben.
Gruss
Wohnkosten stünden Dir aber zu genauso wie der bombastisch hohe Regelbedarf. Deine Eltern sind Dir nicht zum Unterhalt verpflichtet, auch nicht dazu unentgeltlich Wohnraum zu gewähren.
Da wird sich zwar vermutlich bei der nächsten Gesetzesänderung auch noch was ändern befürchte ich. Es ist nämlich geplant die Unterhaltsregelungen dahingehend zu verschärfen das Eltern, sofern leistungsfähig, bis zur Verrentung ihrer Nachkommen diese zu unterhalten haben.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo benniiiii
Nicht verwirren lassen, einfach nur wahrheitsgemässe Angaben machen.
Vorher genau überlegen was Du möchtest, gibt da mehrere Möglichkeiten.
Sind Deine Eltern willens und finanziell in der Lage Dich zu unterhalten/unterstützen bis Du selber eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden hast und von dem Lohn gut leben kannst ohne noch ergänzende Sozialleistungen zu brauchen?
Angesichts der derzeitigen Lage in diesem Land kann es dauern oder unmöglich sein dieses Ziel zu erreichen.
Dann kannst Du "Vater Staat" (ich würde eher Stiefvater sagen) finanziell entlasten und mit einem um die Unterhaltsleistungen die Du von den Eltern erhältst gekürzten Regelbedarf Vorlieb nehmen. Das eingesparte Geld werden die Politiker dann dankend entgegennehmen und einem Teil des Volkes (zu dem wir allerdings nicht gehören) zugute kommen lassen.
Können Deine Eltern Dich auf Dauer nicht mitversorgen dann brauchst du auf das was Dir zusteht durchaus nicht verzichten. Warum auch?
Nimm was Du kriegen kannst, geschenkt wird Dir nichts.
Oder hast du Hoffnung auf einen Arbeitsplatz ausserhalb des Niedriglohnbereichs? Das soll es ja auch geben jetzt wo die Wirtschaft wieder anspringt. Nur kenne ich keinen der dieses Glück in der letzten Zeit hatte und es wird nicht besser.
Gruss
Nicht verwirren lassen, einfach nur wahrheitsgemässe Angaben machen.
Vorher genau überlegen was Du möchtest, gibt da mehrere Möglichkeiten.
Sind Deine Eltern willens und finanziell in der Lage Dich zu unterhalten/unterstützen bis Du selber eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden hast und von dem Lohn gut leben kannst ohne noch ergänzende Sozialleistungen zu brauchen?
Angesichts der derzeitigen Lage in diesem Land kann es dauern oder unmöglich sein dieses Ziel zu erreichen.
Dann kannst Du "Vater Staat" (ich würde eher Stiefvater sagen) finanziell entlasten und mit einem um die Unterhaltsleistungen die Du von den Eltern erhältst gekürzten Regelbedarf Vorlieb nehmen. Das eingesparte Geld werden die Politiker dann dankend entgegennehmen und einem Teil des Volkes (zu dem wir allerdings nicht gehören) zugute kommen lassen.
Können Deine Eltern Dich auf Dauer nicht mitversorgen dann brauchst du auf das was Dir zusteht durchaus nicht verzichten. Warum auch?
Nimm was Du kriegen kannst, geschenkt wird Dir nichts.
Oder hast du Hoffnung auf einen Arbeitsplatz ausserhalb des Niedriglohnbereichs? Das soll es ja auch geben jetzt wo die Wirtschaft wieder anspringt. Nur kenne ich keinen der dieses Glück in der letzten Zeit hatte und es wird nicht besser.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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du sagst es,ich kenn nämlich auch kein der jetz aufmal durch den angeblichen aufschwung super job aufmal hat vorallem bzw ganz wenige nur...
was ich noch wissen möchte ist,wo geb ich z.b. meine ausgaben mit an,also meine private haftpflichtversicherung etc ?
im antrag steht da nirgends zum eintragen oder so.
was ich noch wissen möchte ist,wo geb ich z.b. meine ausgaben mit an,also meine private haftpflichtversicherung etc ?
im antrag steht da nirgends zum eintragen oder so.
Hallo benniiiii
Private Versicherungen sind Privatvergnügen und da gibt es nur eine Pauschale die bei Einkommen nicht angerechnet wird.
Musst Du selber tragen und Dir vielleicht eine preiswertere suchen.
Obwohl es doch eigentlich nicht mehr wie richtig wäre (denke ich)das sowas genauso wie eine Hausratversicherung bezuschusst werden sollte denn wenn einem die Bude abbrennt ist die Beihilfe zur Wiederbeschaffung von Hausrat erheblich teurer, die wird aber dann gezahlt.
Gruss
Private Versicherungen sind Privatvergnügen und da gibt es nur eine Pauschale die bei Einkommen nicht angerechnet wird.
Musst Du selber tragen und Dir vielleicht eine preiswertere suchen.
Obwohl es doch eigentlich nicht mehr wie richtig wäre (denke ich)das sowas genauso wie eine Hausratversicherung bezuschusst werden sollte denn wenn einem die Bude abbrennt ist die Beihilfe zur Wiederbeschaffung von Hausrat erheblich teurer, die wird aber dann gezahlt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo benniiiii
Das mit dieser Feuerversicherung ist so das die jeder Hauseigentümer abschliessen muss und wenn man vermietet gehören die Beiträge zu den abrechnungsfähigen Nebenkosten die der Mieter anteilig zahlen muss.
Das ist also eine Versicherung mit der Du selber direkt nichts zu tun hast.
Gehört also auch nicht in Deinen Antrag.
Gruss
Das mit dieser Feuerversicherung ist so das die jeder Hauseigentümer abschliessen muss und wenn man vermietet gehören die Beiträge zu den abrechnungsfähigen Nebenkosten die der Mieter anteilig zahlen muss.
Das ist also eine Versicherung mit der Du selber direkt nichts zu tun hast.
Gehört also auch nicht in Deinen Antrag.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ich war heut da zur abgabe,der kram mit feuerversicherungen gehört doch rein.hatte ich letztes mal auch schon wie ich in den unterlagen sehen konnte.
man lernt nie aus
man lernt nie aus

Melinde hat geschrieben:Hallo benniiiii
Das mit dieser Feuerversicherung ist so das die jeder Hauseigentümer abschliessen muss und wenn man vermietet gehören die Beiträge zu den abrechnungsfähigen Nebenkosten die der Mieter anteilig zahlen muss.
Das ist also eine Versicherung mit der Du selber direkt nichts zu tun hast.
Gehört also auch nicht in Deinen Antrag.
Gruss