Antrag stellen oder nicht?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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mikex
Beiträge: 1
Registriert: 20.08.2007 23:01

Antrag stellen oder nicht?

Beitrag von mikex »

Ich bin berufstaetig ca. 1700 euro Netto
Bei meiner Freundin ist ALG I gerade ausgelaufen und jetzt muesste sie ALG II beantragen.

Da wir ja wohl wahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft gelten werden.
haben in einer anderen Wohnung schon zusammengewohnt / sind dann ein Jahr im Ausland gewesen und nun mussten wir aus beruflichen Gruenden meinerseits in ein andres Bundeslang ziehen.

Sie wird ja wohl kein Geld von der ARGE bekommen da ich zuviel
Einkommen habe und es die ARGE auch nicht interessiert das ich Finanzielle Verpflichtungen haben und wir mit dem Geld kaum hinkommen werden.

So lange Rede kurzer Sinn

Muss sie den Antrag stellen und wenn sie es nicht tut kann es weiter Nachteile haben und wie ist sie dann Krankenversichert?????

schhonmal vielen Dank im vorraus
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Das kannst Du dir ausrechnen, ob ihr was bekommt Alg-Rechner
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mikex
Wenn sie keinen Antrag stellt kann nicht festgestellt werden ob nicht doch in irgendeiner Form Bedürftigkeit besteht. Z.B. wird das mit der Krankenversicherung ein Problem wenn Alg I endet und sie nicht bei Dir familienversichert werden kann weil das nur bei verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften geht. Sie wird sich freiwillig weiterversichern müssen (Achtung, hier gelten Fristen) und den Beitrag müsste sie selber zahlen. Wenn eure Bedarfsgemeinschaft allein schon durch diese KV-Beiträge (meist ca. 130 € ) bedürftig würde könnt ihr einen Antrag auf Übernahme dieses Beitrags stellen. NachSGB II § 26 (3).
Welche Beträge von Deinem Einkommen berücksichtigt werden kannst Du im SBG II § 11 nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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