Ich bin berufstaetig ca. 1700 euro Netto
Bei meiner Freundin ist ALG I gerade ausgelaufen und jetzt muesste sie ALG II beantragen.
Da wir ja wohl wahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft gelten werden.
haben in einer anderen Wohnung schon zusammengewohnt / sind dann ein Jahr im Ausland gewesen und nun mussten wir aus beruflichen Gruenden meinerseits in ein andres Bundeslang ziehen.
Sie wird ja wohl kein Geld von der ARGE bekommen da ich zuviel
Einkommen habe und es die ARGE auch nicht interessiert das ich Finanzielle Verpflichtungen haben und wir mit dem Geld kaum hinkommen werden.
So lange Rede kurzer Sinn
Muss sie den Antrag stellen und wenn sie es nicht tut kann es weiter Nachteile haben und wie ist sie dann Krankenversichert?????
schhonmal vielen Dank im vorraus
Antrag stellen oder nicht?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das kannst Du dir ausrechnen, ob ihr was bekommt Alg-Rechner
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo Mikex
Wenn sie keinen Antrag stellt kann nicht festgestellt werden ob nicht doch in irgendeiner Form Bedürftigkeit besteht. Z.B. wird das mit der Krankenversicherung ein Problem wenn Alg I endet und sie nicht bei Dir familienversichert werden kann weil das nur bei verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften geht. Sie wird sich freiwillig weiterversichern müssen (Achtung, hier gelten Fristen) und den Beitrag müsste sie selber zahlen. Wenn eure Bedarfsgemeinschaft allein schon durch diese KV-Beiträge (meist ca. 130 € ) bedürftig würde könnt ihr einen Antrag auf Übernahme dieses Beitrags stellen. NachSGB II § 26 (3).
Welche Beträge von Deinem Einkommen berücksichtigt werden kannst Du im SBG II § 11 nachlesen.
Gruss
Wenn sie keinen Antrag stellt kann nicht festgestellt werden ob nicht doch in irgendeiner Form Bedürftigkeit besteht. Z.B. wird das mit der Krankenversicherung ein Problem wenn Alg I endet und sie nicht bei Dir familienversichert werden kann weil das nur bei verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften geht. Sie wird sich freiwillig weiterversichern müssen (Achtung, hier gelten Fristen) und den Beitrag müsste sie selber zahlen. Wenn eure Bedarfsgemeinschaft allein schon durch diese KV-Beiträge (meist ca. 130 € ) bedürftig würde könnt ihr einen Antrag auf Übernahme dieses Beitrags stellen. NachSGB II § 26 (3).
Welche Beträge von Deinem Einkommen berücksichtigt werden kannst Du im SBG II § 11 nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.