Rückzahlung ALG2 durch Erben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Wasserfall1
Beiträge: 4
Registriert: 12.07.2007 16:39

Rückzahlung ALG2 durch Erben

Beitrag von Wasserfall1 »

Hallo Forenmitglieder !

Ich hab mal gelesen das meine Erben das Geld was ich an ALG2 bekommen habe aus meinem Erbe wieder zurückzahlen müssen . Stimmt das ?
Wenn ja , kann man sich da zu Lebzeiten wieder auslösen wenn man wieder einen Job hat .


Liebe Grüße

Wasserfall1
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hast du vor innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Aufnahme einer Arbeit bzw. Wegfall des ALG 2 zu sterben? :twisted:

§ 35 SGB II Erbenhaftung

(1) Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.

(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,

1. soweit der Wert des Nachlasses unter 15 500 Euro liegt, wenn der Erbe der Partner des Leistungsempfängers war oder mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,

2. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde.

(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. § 34 Abs. 3 Satz 2 gilt sinngemäß.


Henry
Wasserfall1
Beiträge: 4
Registriert: 12.07.2007 16:39

Beitrag von Wasserfall1 »

Hallo Henry !

Danke für Deine schnelle Antwort ! :)
Nein natürlich möchte ich nicht während der 10 Jahre nach Arbeitsaufname sterben . Aber es könnte ja doch passieren !
Nun kann mann ja wieder arbeiten gehen und das Geld was man verdient aufn Kopf hauen und sich denken nach mir die Sinnflut.
Aber was ist wenn man doch eher die Mücke macht und die Erben nicht so viel Bares haben um alles zurückzuzahlen und sie dadurch ein Haus mit Grundstück verkaufen müssten was nicht so in meinem Sinne wär .
Also frag ich nochmal . Kann man sich innerhalb der 10 Jahre wo man wieder nen Job hat das erhaltene Geld zurückzahlen ?
Wenn man mal was zuviel bekommen hat darf man es ja auch zurückzahlen :D

LG Wasserfall1
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Also ich glaube nicht, dass du dein Geld loswirst! Selbst wenn du es in der Tasche ins Amt reinwirfst: die geben das dann im Fundbüro ab...

Ohne eine Zahlungsaufforderung keine Einzahlung von Geld auf irgendwelchen Haushaltesstellen. Einen Kostenersatz durch Erben kann es erst geben, wenn es Erben gibt. Und die gibt es nicht, solange du lebst :wink: !

Henry
Wasserfall1
Beiträge: 4
Registriert: 12.07.2007 16:39

Beitrag von Wasserfall1 »

Hallo Henry !

Na dann werd ich mal für meine Erben ein Konto einrichten wenn ich ein Job habe . Aus dem Sie sich das raushohlen können was sie zum zurückzahlen brauchen . Na und wenn ich Rentner werden sollte :D
kann ich das Geld ja noch in der Südsee verjubeln.
Vielen Dank nochmals für Deine Antworten . Dadurch bin ich nun ja auf ne gute Lösung gekommen wo ja auch noch ne Menge Zinsen abfallen
:D

LG Wasserfall1
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