Hallo Forenmitglieder !
Ich hab mal gelesen das meine Erben das Geld was ich an ALG2 bekommen habe aus meinem Erbe wieder zurückzahlen müssen . Stimmt das ?
Wenn ja , kann man sich da zu Lebzeiten wieder auslösen wenn man wieder einen Job hat .
Liebe Grüße
Wasserfall1
Rückzahlung ALG2 durch Erben
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hast du vor innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Aufnahme einer Arbeit bzw. Wegfall des ALG 2 zu sterben?
§ 35 SGB II Erbenhaftung
(1) Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.
(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,
1. soweit der Wert des Nachlasses unter 15 500 Euro liegt, wenn der Erbe der Partner des Leistungsempfängers war oder mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,
2. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde.
(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. § 34 Abs. 3 Satz 2 gilt sinngemäß.
Henry

§ 35 SGB II Erbenhaftung
(1) Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.
(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,
1. soweit der Wert des Nachlasses unter 15 500 Euro liegt, wenn der Erbe der Partner des Leistungsempfängers war oder mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,
2. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde.
(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. § 34 Abs. 3 Satz 2 gilt sinngemäß.
Henry
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- Beiträge: 4
- Registriert: 12.07.2007 16:39
Hallo Henry !
Danke für Deine schnelle Antwort !
Nein natürlich möchte ich nicht während der 10 Jahre nach Arbeitsaufname sterben . Aber es könnte ja doch passieren !
Nun kann mann ja wieder arbeiten gehen und das Geld was man verdient aufn Kopf hauen und sich denken nach mir die Sinnflut.
Aber was ist wenn man doch eher die Mücke macht und die Erben nicht so viel Bares haben um alles zurückzuzahlen und sie dadurch ein Haus mit Grundstück verkaufen müssten was nicht so in meinem Sinne wär .
Also frag ich nochmal . Kann man sich innerhalb der 10 Jahre wo man wieder nen Job hat das erhaltene Geld zurückzahlen ?
Wenn man mal was zuviel bekommen hat darf man es ja auch zurückzahlen
LG Wasserfall1
Danke für Deine schnelle Antwort !

Nein natürlich möchte ich nicht während der 10 Jahre nach Arbeitsaufname sterben . Aber es könnte ja doch passieren !
Nun kann mann ja wieder arbeiten gehen und das Geld was man verdient aufn Kopf hauen und sich denken nach mir die Sinnflut.
Aber was ist wenn man doch eher die Mücke macht und die Erben nicht so viel Bares haben um alles zurückzuzahlen und sie dadurch ein Haus mit Grundstück verkaufen müssten was nicht so in meinem Sinne wär .
Also frag ich nochmal . Kann man sich innerhalb der 10 Jahre wo man wieder nen Job hat das erhaltene Geld zurückzahlen ?
Wenn man mal was zuviel bekommen hat darf man es ja auch zurückzahlen

LG Wasserfall1
Also ich glaube nicht, dass du dein Geld loswirst! Selbst wenn du es in der Tasche ins Amt reinwirfst: die geben das dann im Fundbüro ab...
Ohne eine Zahlungsaufforderung keine Einzahlung von Geld auf irgendwelchen Haushaltesstellen. Einen Kostenersatz durch Erben kann es erst geben, wenn es Erben gibt. Und die gibt es nicht, solange du lebst
!
Henry
Ohne eine Zahlungsaufforderung keine Einzahlung von Geld auf irgendwelchen Haushaltesstellen. Einen Kostenersatz durch Erben kann es erst geben, wenn es Erben gibt. Und die gibt es nicht, solange du lebst

Henry
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- Registriert: 12.07.2007 16:39
Hallo Henry !
Na dann werd ich mal für meine Erben ein Konto einrichten wenn ich ein Job habe . Aus dem Sie sich das raushohlen können was sie zum zurückzahlen brauchen . Na und wenn ich Rentner werden sollte
kann ich das Geld ja noch in der Südsee verjubeln.
Vielen Dank nochmals für Deine Antworten . Dadurch bin ich nun ja auf ne gute Lösung gekommen wo ja auch noch ne Menge Zinsen abfallen
LG Wasserfall1
Na dann werd ich mal für meine Erben ein Konto einrichten wenn ich ein Job habe . Aus dem Sie sich das raushohlen können was sie zum zurückzahlen brauchen . Na und wenn ich Rentner werden sollte

kann ich das Geld ja noch in der Südsee verjubeln.
Vielen Dank nochmals für Deine Antworten . Dadurch bin ich nun ja auf ne gute Lösung gekommen wo ja auch noch ne Menge Zinsen abfallen

LG Wasserfall1