hallo,
wo bekomme ich so nen beratungsschein das ich kostenlos zum anwalt kann? und kann ich zu jedem x-beliebigen gehen?
danke
gruß
beratung beim anwalt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bekommst du hier!
als ALG II-Bezieherin haben Sie Anspruch auf einen Rechtshilfe-Beratungsschein. Den erhalten Sie nach Vorlage Ihres ALG II-Bescheides bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen und ihren ALG II-Bescheid gegen eine Gebühr von 10 Euro prüfen lassen. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Anwalt auch beim Widerspruch.
In einigen Amtsgerichten bekommt man statt eines Beratungsscheines einen Antrag, den der gewählte Anwalt ausfüllen und der dann beim Gericht wieder abgegeben werden muss. Auch in diesem Falle bleibt es bei maximal 10 Euro Beratungsgebühr.

Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen und ihren ALG II-Bescheid gegen eine Gebühr von 10 Euro prüfen lassen. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Anwalt auch beim Widerspruch.
In einigen Amtsgerichten bekommt man statt eines Beratungsscheines einen Antrag, den der gewählte Anwalt ausfüllen und der dann beim Gericht wieder abgegeben werden muss. Auch in diesem Falle bleibt es bei maximal 10 Euro Beratungsgebühr.



Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Danke, wieder was gelernt
Danke! Wieder etwas gelernt!





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