Was sollen wir machen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Danytrapper2

Was sollen wir machen

Beitrag von Danytrapper2 »

Meine Freundiin muß im August Hatz 4 beantragen. Sie hat eine eigne Wohnung. Wir sind seit 3 Monaten zusammen und wohnen in meiner Wohnung. Nun überlegen wir Ihre Wohnung aufzugeben um die Unkosten zu sparen. Muß ich denn meine Konten angeben? Zählen wir als eheähnliche gemeinschaft? Wir erwarten im Feb. ein Kind.
Gast

Re: Was sollen wir machen

Beitrag von Gast »

Danytrapper2 hat geschrieben:Meine Freundiin muß im August Hatz 4 beantragen. Sie hat eine eigne Wohnung. Wir sind seit 3 Monaten zusammen und wohnen in meiner Wohnung. Nun überlegen wir Ihre Wohnung aufzugeben um die Unkosten zu sparen. Muß ich denn meine Konten angeben? Zählen wir als eheähnliche gemeinschaft? Wir erwarten im Feb. ein Kind.
Ich würde an Eurer Stelle die Wohnung nicht aufgeben , weil wenn Ihr offiziell zusammen wohnt , seit Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft . Wenn deine Partnerin dann
ALG II beantragt zählst Du auch mit zur Bedarfsgemeinschaft und mußt Dein Einkommen
offenlegen .
Falls Ihr zusammenzieht sparrt Deine Partnerin zwar einmal Nebenkosten aber wenn Du
ein geregeltes Einkommen hast und einer Arbeit nachgehst , wird wahrscheinlich Deine
Partnerin gar keines oder nur ein stark gemindertes ALG II bekommen .
Gast

Re: Was sollen wir machen

Beitrag von Gast »

Anonymous hat geschrieben:
Danytrapper2 hat geschrieben:Meine Freundiin muß im August Hatz 4 beantragen. Sie hat eine eigne Wohnung. Wir sind seit 3 Monaten zusammen und wohnen in meiner Wohnung. Nun überlegen wir Ihre Wohnung aufzugeben um die Unkosten zu sparen. Muß ich denn meine Konten angeben? Zählen wir als eheähnliche gemeinschaft? Wir erwarten im Feb. ein Kind.
Ich würde an Eurer Stelle die Wohnung nicht aufgeben , weil wenn Ihr offiziell zusammen wohnt , seit Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft . Wenn deine Partnerin dann
ALG II beantragt zählst Du auch mit zur Bedarfsgemeinschaft und mußt Dein Einkommen
offenlegen .
Falls Ihr zusammenzieht sparrt Deine Partnerin zwar einmal Nebenkosten aber wenn Du
ein geregeltes Einkommen hast und einer Arbeit nachgehst , wird wahrscheinlich Deine
Partnerin gar keines oder nur ein stark gemindertes ALG II bekommen .
...und allzuviel Nebenkosten ( Strom und Warmwasser) dürften nicht anfallen , wenn sie sich viel in deiner Wohnung aufhält . Den Rest ( Miete, Heizkosten , Kaltwasser )
zahlt das Amt .
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