Was sollen wir machen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Was sollen wir machen
Meine Freundiin muß im August Hatz 4 beantragen. Sie hat eine eigne Wohnung. Wir sind seit 3 Monaten zusammen und wohnen in meiner Wohnung. Nun überlegen wir Ihre Wohnung aufzugeben um die Unkosten zu sparen. Muß ich denn meine Konten angeben? Zählen wir als eheähnliche gemeinschaft? Wir erwarten im Feb. ein Kind.
Re: Was sollen wir machen
Ich würde an Eurer Stelle die Wohnung nicht aufgeben , weil wenn Ihr offiziell zusammen wohnt , seit Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft . Wenn deine Partnerin dannDanytrapper2 hat geschrieben:Meine Freundiin muß im August Hatz 4 beantragen. Sie hat eine eigne Wohnung. Wir sind seit 3 Monaten zusammen und wohnen in meiner Wohnung. Nun überlegen wir Ihre Wohnung aufzugeben um die Unkosten zu sparen. Muß ich denn meine Konten angeben? Zählen wir als eheähnliche gemeinschaft? Wir erwarten im Feb. ein Kind.
ALG II beantragt zählst Du auch mit zur Bedarfsgemeinschaft und mußt Dein Einkommen
offenlegen .
Falls Ihr zusammenzieht sparrt Deine Partnerin zwar einmal Nebenkosten aber wenn Du
ein geregeltes Einkommen hast und einer Arbeit nachgehst , wird wahrscheinlich Deine
Partnerin gar keines oder nur ein stark gemindertes ALG II bekommen .
Re: Was sollen wir machen
...und allzuviel Nebenkosten ( Strom und Warmwasser) dürften nicht anfallen , wenn sie sich viel in deiner Wohnung aufhält . Den Rest ( Miete, Heizkosten , Kaltwasser )Anonymous hat geschrieben:Ich würde an Eurer Stelle die Wohnung nicht aufgeben , weil wenn Ihr offiziell zusammen wohnt , seit Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft . Wenn deine Partnerin dannDanytrapper2 hat geschrieben:Meine Freundiin muß im August Hatz 4 beantragen. Sie hat eine eigne Wohnung. Wir sind seit 3 Monaten zusammen und wohnen in meiner Wohnung. Nun überlegen wir Ihre Wohnung aufzugeben um die Unkosten zu sparen. Muß ich denn meine Konten angeben? Zählen wir als eheähnliche gemeinschaft? Wir erwarten im Feb. ein Kind.
ALG II beantragt zählst Du auch mit zur Bedarfsgemeinschaft und mußt Dein Einkommen
offenlegen .
Falls Ihr zusammenzieht sparrt Deine Partnerin zwar einmal Nebenkosten aber wenn Du
ein geregeltes Einkommen hast und einer Arbeit nachgehst , wird wahrscheinlich Deine
Partnerin gar keines oder nur ein stark gemindertes ALG II bekommen .
zahlt das Amt .