Ich bin neu hier, weil ich ab dem 18.04. wahrscheinlich unter´s ALGII falle und mich das alles ganz schön verwirrt und ich hoffe, hier Hilfe zu bekommen

Ich bin seit fast drei Monaten mit meinem Freund zusammen. Seit zwei Wochen wohnt er jetzt bei mir. Er verdient gutes Geld, so dass im Falle einer Bedarfsgemeinschaft mir sicherlich kein Cent seitens des Staats gezahlt werden würde.
Allerdings habe ich gelesen, dass erst nach einem Jahr des Zusammenlebens von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen wird.
Gilt das wirklich immer so oder gibt es da auch wieder Ausnahmen?
Wir haben einen gemeinsamen Haushalt, der sicherlich als eheähnlicher Haushalt angesehen werden würde.
Allerdings haben wir kein gemeinsames Konto.
Ich zahle die Miete, er gibt mir allerdings einen Großteil davon in bar dazu.
Ich möchte ihm allerdings nicht auf der Tasche liegen, kann man wirklich schon nach 3 Monaten von ihm erwarten, dass er finanziell komplett für mich aufkommt?
Und noch eine Frage:
Wie würde die Sache aussehen, wenn ich zu meiner Mutter ziehen würde?
Ich werde bald 27 Jahre alt, bin also über 25, also ist sie rein rechtlich ja nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Jetzt habe ich aber gelesen, dass seitens der ARGE trotzdem die Einkommensverhältnisse meiner Mutter geprüft werden würden. Ich frage mich, was das für einen Sinn macht, wenn dabei herauskommt, dass sie in den Augen der ARGE über genügend Geld verfügt, muss sie mich letztendlich dann doch unterstützen, auch wenn sie nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist? Das widerspricht sich doch.
Ich blicke da nicht mehr durch und weiß nicht, was ich tun soll.
Ich will meinem Freund nicht auf der Tasche liegen, da wir noch nicht so lange zusammen sind, kann aber auch nicht zu meiner Mutter ziehen, da sie Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn sie Auskunft über ihre Einkünfte abgeben müsste...ich will sie da eigentlich auch komplett raushalten. Was soll ich tun...?
Für Ratschläge wäre ich wirklich dankbar!
