Zusammenziehen: Alg2(w) und vollbeschäftigter Arbeitnehmer(m

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ejtna
Beiträge: 1
Registriert: 20.02.2007 15:01

Zusammenziehen: Alg2(w) und vollbeschäftigter Arbeitnehmer(m

Beitrag von ejtna »

... ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Ich beziehe Alg 2 für mich und meine Kinder (15 und 19). Ich erhalte keinerlei Unterhalt vom Kindesvater.
Nun wollen wir zusammen ziehen, mein Partner arbeitet, daraus ergibt sich logischerweise das meine das ich keine Leistungen zum Lebensunterhalt mehr erhalte.
Wie ist das nun bei meinen Kindern?
Momentan erhalte ich zum einen die anteilige Miete und Leistungen zum Lebensunterhalt pro Kind.
Wie verhält sich das nun wenn wir zusammen ziehen wollen?

Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ejtna
Dein Freund ist mit den Kindern nicht verwandt, da ihr nicht verheiratet seid auch nicht verschwägert. Es besteht also keinerlei Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber dem Freund. Der Bedarf der Kinder muss weiterhin vom Sozialgeld gedeckt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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