... ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Ich beziehe Alg 2 für mich und meine Kinder (15 und 19). Ich erhalte keinerlei Unterhalt vom Kindesvater.
Nun wollen wir zusammen ziehen, mein Partner arbeitet, daraus ergibt sich logischerweise das meine das ich keine Leistungen zum Lebensunterhalt mehr erhalte.
Wie ist das nun bei meinen Kindern?
Momentan erhalte ich zum einen die anteilige Miete und Leistungen zum Lebensunterhalt pro Kind.
Wie verhält sich das nun wenn wir zusammen ziehen wollen?
Danke
			
			
									
									
						Zusammenziehen: Alg2(w) und vollbeschäftigter Arbeitnehmer(m
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo ejtna
Dein Freund ist mit den Kindern nicht verwandt, da ihr nicht verheiratet seid auch nicht verschwägert. Es besteht also keinerlei Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber dem Freund. Der Bedarf der Kinder muss weiterhin vom Sozialgeld gedeckt werden.
Gruss
			
			
									
									Dein Freund ist mit den Kindern nicht verwandt, da ihr nicht verheiratet seid auch nicht verschwägert. Es besteht also keinerlei Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber dem Freund. Der Bedarf der Kinder muss weiterhin vom Sozialgeld gedeckt werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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