Kindesunterhalt bei Arbeitlosengeld 2
28.Januar 2005:
Arbeitslosengeld 2 und Kindesunterhalt
Also mein sohn ist noch keine 18 und ihm seht eigendlich ein unterhalt von meinem geschiedenen mann zu . da dieser jetzt harz 4 bekommt schreibt mir das jugendamt das er nicht mehr als 92 euro zahlen kann und ich mich damit einverstanden erklären soll . da ich gerichtlich keine chance habe ,und trotz gerichtshilfe einen anwalt zahlen müsste . jetzt zur frage ich bin auch hartz empfängerin darf ich das ablehnen und bekomme ich von harz den fehlenden unterhalt, kann ich mir einen titel holen auf den fehlenden unterhalt oder was sieht das harz gesetz vor bei unterhaltsfragen . ich bin total ratlos.
Antwort 28.01
Hallo,
ich selber kenne mich da nicht so mit aus.
Darum schlage ich Dir vor ein spezielles Forum zu besuchen in dem auch Erfahrene User antworten geben.
www.carookee.com/forum/VAfK-Forum
Hier habe ich selber schon viele Fragen gut und schnell beantwortet bekommen.
Ich selber glaube das Du mit 90 EUR schon gut bedient bist. Als Hartz 4 Empfänger müsste er eigentlich gar nichts bezahlen da er ja weit unter dem Selbstbehalt liegt.
Einen Titel auf den Unterhalt wirst Du Dir sicher holen können.
Aber frage bitte im Forum nach da bekommst Du sicher eine Qallifizierte Antwort.
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