Leistungen nach Harz 4 Familienversichern ?
25.Januar 2005:
Sohn 20 erhält Leistungen nach Harz 4. muss er sich Familienversichern
Hallo,
ich hab eine Frage, mein Sohn 20 ist arbeitslos, erhält Leistungen nach Harz 4. Er hat eine eigene Wohnung. Jetzt wurde ihm mitgeteilt, das er nicht Krankenversichert ist, er soll sich bei seiner Mutter Familienversichern, ist das richtig.
mfg P. Schädlich
Antwort vom 01.02.2005
Ja, das scheint wohl so zu gehen. Ich selbst lebe von meinem Mann getrennt und habe die Scheidung beantragt, aber durch Harz IV wird mein Nochmann mit mir familienversichert, obwohl wir schon seit 3 Jahren getrennt leben.
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