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Arbeitslosen Forum: 2 Pflegekinder und Hartz 4

Arbeitslosengeld 2 Pflegekinder und Hartz 4 Anrechnung des Pflegegeldes



Antwort vom 16.02.2005
Anrechnung des Pflegegeldes nach § 39 SGB VIII auf Leistungen nach dem SGB II
Hallo, meine Schwägerin, welche ebenfalls ein Pflegekind betreut, hatte in Chemnitz die gleichen Probleme.
Mit dem Ausdruck des nachfolgenden Links hat es dann endlich geklappt.
Pflegekinder zählen weder zur Haushalts- noch zur Bedarfsgemeinschaft.
Zumal Pflegeeltern vom Pflegegeld ja keine finanziellen Vorteile ziehen dürfen bzw. ihren Lebensunterhalt bestreiten dürfen.
Das wird meistens vergessen. Jetzt sind wir noch am Kindergeld \"dran\". Die Pflegekasse zieht vom Kindergeld etwas ab und das Arbeitsamt natürlich ebenso.
Im Endeffekt bleibt nichts davon übrig. Aber das werden wir auch noch schaffen. Ich hoffe, es hat Ihnen etwas geholfen. Anbei noch der versprochene Link:

  • http://agsp.de/html/n203.html

    Übrigens ist Prof. Wiesner ein gefragter und sehr bekannter Jurist auf diesem Gebiet!
    Mit freundlichen Grüßen Simone Förster

    Antwort vom 02. Febuar 2005
    Pflegegeld darf gar nicht angerechnet werden.
    haben gleichen fall.Wir gehen anwaltlich dagegen vor Pflegegeld als auch erziehungsgeld sind steuerfreie einnahmen nach §3Nr.11 EStG Kämpfen Mfg Chris

    die ursprüngliche Frage vom 24.Januar 2005:
    Harz 4 ich habe 2 Pflegekinder bekomme 1200 Euro

    Harz 4 ich habe 2 Pflegekinder bekomme 1200Euro davon werden 600 Euro angerechnet,wäre es ein Pflegefall würden die 360 Euro für das Entgeld zur Pflege nicht angerechnet.
    Dann werden auch noch 192 Euro Kindergeld angerechnet.
    Jezt bekomme ich noch für 5 Personen 503 Euro,das ist für Miete und Unterhalt.
    Ich finde es eine Sauerei,denn ein Heimplatz kostet dem Staat pro Kind 5000 Euro.

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