Frage zur Eingliederungsvereinbarug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Frage zur Eingliederungsvereinbarug
Muss die ARGE mich zur Verlängerung der Eingliederungsvereinbarug vor dem Ablauf laden oder darf sie das auch nach dem Ablauf machen ?
Warum soll sie das vor Ablauf tun ? Sie wird dich doch bestimmt erst einladen wenn diese EGV Abgelaufen ist. Ich sehe das ähnlich wie ein Vertrag der abgelaufen ist und diesen erst verlängern kann wenn der andere nicht mehr Gültig ist.
Aber deine Frage hat doch sicherlich ein Hintergedanke ?
Aber deine Frage hat doch sicherlich ein Hintergedanke ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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In der Regel musst Du dein "Urlaub" 1-2 Wochen vorher angeben. Ob das für deine Planungen reichen wird, ist sehr fraglich...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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