Frage zur Eingliederungsvereinbarug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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orphanages
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Frage zur Eingliederungsvereinbarug

Beitrag von orphanages »

Muss die ARGE mich zur Verlängerung der Eingliederungsvereinbarug vor dem Ablauf laden oder darf sie das auch nach dem Ablauf machen ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Warum soll sie das vor Ablauf tun ? Sie wird dich doch bestimmt erst einladen wenn diese EGV Abgelaufen ist. Ich sehe das ähnlich wie ein Vertrag der abgelaufen ist und diesen erst verlängern kann wenn der andere nicht mehr Gültig ist.

Aber deine Frage hat doch sicherlich ein Hintergedanke ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Ja, damit ich meinen Urlaub planen und der ARGE ein Datum mitteilen kann. Zwar steht noch nicht fest, ob sie dies genehmigen wird oder nicht aber mal schauen...Denn wenn ich wüsste wann ich dazu geladen werde könnte ich jetzt schon einiges vorplanen...
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

In der Regel musst Du dein "Urlaub" 1-2 Wochen vorher angeben. Ob das für deine Planungen reichen wird, ist sehr fraglich...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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