Betriebskostenabreschnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
tomy2464
Beiträge: 3
Registriert: 20.12.2005 17:19
Wohnort: Frankfurt-Oder

Betriebskostenabreschnung

Beitrag von tomy2464 »

Hallo an euch alle

Ich bin heute das erste mahl in diesen Forum und bin seher erstaunt .
Ich und meine Frau sind Hartz lV empfänger

Nun zu meinem Problem
Ich habe diesen Monat meine Betriebskostenabrechnung bekommen und
zwar 600,00€ die ich nicht zahlen kann.
Daher bin ich zum Arbeitsamt gegangen und stehlte einen Antrag auf die Übernahme unserer Betriebskosten oder weningsten einen teil da von.
Doch wir haben eine absage erhalten mit dem vermerg (unwirtschaftlichen
Verbrauchsverhalten) was ich nicht verstehe .
Unsere Wohnungswitschaft hate uns Vergehrt in den Heizkostenvorauszahlung eingestuft worauf sich die Nachzahlung so hoch
ausfählt.
Ich Hoffe das uns jemand helfen kann oder tips geben kann.

Rescht herzlichen dank voraus
Thomas Kretschmann
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo tomy2464,

das Abeitsamt muss die nachzahlung übernehmen, entweder im ganzen oder nur zum teil§ 22 SGB II.Was angemessen zu betrachten ist, ist von Bundesland zu Bundeland verschieden. Ihr werdet sicherlich auch ne Ermahnung vom Amt bekommen, euch im kommenden Jahr etwas zurückzuhalten. Die Betriebskosten gehören mit zur Miete.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Gast

Beitrag von Gast »

@ tomy2464

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen,
wird dann nicht abgeholfen, ab zum Sozialgericht.
Antworten