Hallo an euch alle
Ich bin heute das erste mahl in diesen Forum und bin seher erstaunt .
Ich und meine Frau sind Hartz lV empfänger
Nun zu meinem Problem
Ich habe diesen Monat meine Betriebskostenabrechnung bekommen und
zwar 600,00€ die ich nicht zahlen kann.
Daher bin ich zum Arbeitsamt gegangen und stehlte einen Antrag auf die Übernahme unserer Betriebskosten oder weningsten einen teil da von.
Doch wir haben eine absage erhalten mit dem vermerg (unwirtschaftlichen
Verbrauchsverhalten) was ich nicht verstehe .
Unsere Wohnungswitschaft hate uns Vergehrt in den Heizkostenvorauszahlung eingestuft worauf sich die Nachzahlung so hoch
ausfählt.
Ich Hoffe das uns jemand helfen kann oder tips geben kann.
Rescht herzlichen dank voraus
Betriebskostenabreschnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Betriebskostenabreschnung
Thomas Kretschmann
Hallo tomy2464,
das Abeitsamt muss die nachzahlung übernehmen, entweder im ganzen oder nur zum teil§ 22 SGB II.Was angemessen zu betrachten ist, ist von Bundesland zu Bundeland verschieden. Ihr werdet sicherlich auch ne Ermahnung vom Amt bekommen, euch im kommenden Jahr etwas zurückzuhalten. Die Betriebskosten gehören mit zur Miete.
Gruß Daniel
das Abeitsamt muss die nachzahlung übernehmen, entweder im ganzen oder nur zum teil§ 22 SGB II.Was angemessen zu betrachten ist, ist von Bundesland zu Bundeland verschieden. Ihr werdet sicherlich auch ne Ermahnung vom Amt bekommen, euch im kommenden Jahr etwas zurückzuhalten. Die Betriebskosten gehören mit zur Miete.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Gast