Hallo!
Habe mal eine Frage:
Meine Freundin ist arbeitslos, bekommt kein Hartz 4. Ich berufstätig. Wir wohnen zusammen in einer Mietwohnung.
Sie möchte nun eine eigene Wohnung beantragen, da es für uns nicht mehr möglich ist, gemeinsam unter einem Dach zu leben.
Nun die Frage:
Wie ist das vom Sozialamt geregelt: Wie oft darf sie mich besuchen bzw dürfte sie bei mir übernachten, ohne daß es vom Sozialamt als "bei mir wohnen" ausgelegt wird.
Wie gesagt wir können aus privaten Gründen nicht mehr unter einem Dach wohnen, trennen uns aber auch nicht.
Sie soll nur IHR eigenes Reich haben und ich MEINES. Sollten wir weiterhin zusammen wohnen würde es nämlich wohl bald zur Trennung kommen.
Ich bitte euch sehr mir zu helfen!!! Es ist mir sehr wichtig!
Ich möchte das Sozialamt nicht hintergehen!
Danke und viele Grüße
Stefan
Auszug von arbeitsloser Freundin in eigene Wohnung
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Hallo Stefan
Es kommt lediglich darauf an wo Deine Freundin meldetechnisch ihren ständigen Aufenthalt hat, sich also überwiegend aufhält.
Besuche anderswo, auch über Nacht, sind noch nicht verboten.
Ihren Briefkasten muss sie allerdings täglich besuchen falls mal Post kommt die nicht übersehen werden sollte.
Also rechtzeitig entsprechende Anträge stellen (wegen Wohnung, Erstausstattung usw.) und Viel Erfolg.
Ich wünsche euch das eure Beziehung alle Belastungen gut übersteht.
Gruss
Es kommt lediglich darauf an wo Deine Freundin meldetechnisch ihren ständigen Aufenthalt hat, sich also überwiegend aufhält.
Besuche anderswo, auch über Nacht, sind noch nicht verboten.
Ihren Briefkasten muss sie allerdings täglich besuchen falls mal Post kommt die nicht übersehen werden sollte.
Also rechtzeitig entsprechende Anträge stellen (wegen Wohnung, Erstausstattung usw.) und Viel Erfolg.
Ich wünsche euch das eure Beziehung alle Belastungen gut übersteht.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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