Auszug von arbeitsloser Freundin in eigene Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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SamsungR50
Beiträge: 1
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Auszug von arbeitsloser Freundin in eigene Wohnung

Beitrag von SamsungR50 »

Hallo!

Habe mal eine Frage:

Meine Freundin ist arbeitslos, bekommt kein Hartz 4. Ich berufstätig. Wir wohnen zusammen in einer Mietwohnung.

Sie möchte nun eine eigene Wohnung beantragen, da es für uns nicht mehr möglich ist, gemeinsam unter einem Dach zu leben.

Nun die Frage:
Wie ist das vom Sozialamt geregelt: Wie oft darf sie mich besuchen bzw dürfte sie bei mir übernachten, ohne daß es vom Sozialamt als "bei mir wohnen" ausgelegt wird.
Wie gesagt wir können aus privaten Gründen nicht mehr unter einem Dach wohnen, trennen uns aber auch nicht.
Sie soll nur IHR eigenes Reich haben und ich MEINES. Sollten wir weiterhin zusammen wohnen würde es nämlich wohl bald zur Trennung kommen.

Ich bitte euch sehr mir zu helfen!!! Es ist mir sehr wichtig!
Ich möchte das Sozialamt nicht hintergehen!

Danke und viele Grüße
Stefan
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Einfach den Antrag stellen und die Situation so erklären wie es ist.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Stefan
Es kommt lediglich darauf an wo Deine Freundin meldetechnisch ihren ständigen Aufenthalt hat, sich also überwiegend aufhält.
Besuche anderswo, auch über Nacht, sind noch nicht verboten.
Ihren Briefkasten muss sie allerdings täglich besuchen falls mal Post kommt die nicht übersehen werden sollte.
Also rechtzeitig entsprechende Anträge stellen (wegen Wohnung, Erstausstattung usw.) und Viel Erfolg.
Ich wünsche euch das eure Beziehung alle Belastungen gut übersteht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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