Hallo,
ich habe seit einigen Monaten unter einer massiven Lärmbelästigung in meiner Wohnung zu leiden. Als ich das gegenüber meinem Mieterbund in einem Beratungsgespräch erwähnte und sagte, dass mir eine Mietminderung als ALG2-Bezieher ohnehin nichts bringen würde, empfahl dieser mir, stattdessen eine Abgeltung von der Hausverwaltung (100 Euro für die mehrere Monate andauernde Belästigung) einzufordern. Eine solche könne mir nicht von meinem ALG abgezogen werden und sei auch nicht meldepflichtig. Ich habe mehrfach nachgefragt, weil mich das sehr überrascht hat. Irgendwie kann ich das immer noch nicht so ganz glauben und hätte ganz gerne von euch nochmal eine Info zu diesem Thema. Es wäre wirklich toll, wenn die Auskunft stimmt.
Da es auch noch einige andere Reibungspunkte mit der Hausverwaltung gibt und ich in naher Zukunt noch so einiges gegenüber denen durchkämpfen werden muss, fände ich es blöd, mein Pulver an dieser Stelle unnütz zu verschießen, falls mir das Geld am Ende eh wieder abgezogen wird.
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Abgeltung meldepflichtig?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo invisible
Du hast die richtige Auskunft bekommen denn bei der Einkommensanrechnung gibt es Ausnahmen.
".......Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist,
nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden. ......."
Quelle
im Kapitel Hinweise auf Seite 18
Gruss
Du hast die richtige Auskunft bekommen denn bei der Einkommensanrechnung gibt es Ausnahmen.
".......Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist,
nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden. ......."
Quelle
im Kapitel Hinweise auf Seite 18
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.