Abgeltung meldepflichtig?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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invisible
Beiträge: 2
Registriert: 27.03.2007 19:58

Abgeltung meldepflichtig?

Beitrag von invisible »

Hallo,

ich habe seit einigen Monaten unter einer massiven Lärmbelästigung in meiner Wohnung zu leiden. Als ich das gegenüber meinem Mieterbund in einem Beratungsgespräch erwähnte und sagte, dass mir eine Mietminderung als ALG2-Bezieher ohnehin nichts bringen würde, empfahl dieser mir, stattdessen eine Abgeltung von der Hausverwaltung (100 Euro für die mehrere Monate andauernde Belästigung) einzufordern. Eine solche könne mir nicht von meinem ALG abgezogen werden und sei auch nicht meldepflichtig. Ich habe mehrfach nachgefragt, weil mich das sehr überrascht hat. Irgendwie kann ich das immer noch nicht so ganz glauben und hätte ganz gerne von euch nochmal eine Info zu diesem Thema. Es wäre wirklich toll, wenn die Auskunft stimmt.

Da es auch noch einige andere Reibungspunkte mit der Hausverwaltung gibt und ich in naher Zukunt noch so einiges gegenüber denen durchkämpfen werden muss, fände ich es blöd, mein Pulver an dieser Stelle unnütz zu verschießen, falls mir das Geld am Ende eh wieder abgezogen wird.

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo invisible
Du hast die richtige Auskunft bekommen denn bei der Einkommensanrechnung gibt es Ausnahmen.
".......Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist,
nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden. ......."
Quelle
im Kapitel Hinweise auf Seite 18
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
invisible
Beiträge: 2
Registriert: 27.03.2007 19:58

Beitrag von invisible »

Hallo Melinde,

ach toll, danke für die Bestätigung! Nach monatelangem Wändewackeln (vor der ich aufgrund von Bettlägerigkeit nichtmal fliehen konnte) ist das ja mal ein echter Grund zur Freude!

Jetzt glaube ich es jedenfalls. :wink:
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