Also ich möchte hier gerne mal meinen Fall schildern und von euch wissen wie ich da am besten verfahre. Also ich bin derzeit leider Arbeits suchend. Jetzt habe ich die möglichkeit einen Job zu bekommen allerdings ist die Stelle erstmal auf 3 Monate befristet. Jetzt muss ich mir dort allerdings eine Wohnung nehmen. Ich hätte jetzt auch die Möglichkeit dort eine Wohnung zu bekommen.
Noch kurz zu mir ich bin 22 und habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. 
 Allerdings meine frage.
Was wäre wenn ich nach 3 Monaten nicht übernommen werde. Wie sieht es dann mit der Wohnung aus, wir die vom Arbeitsamt gezahlt bzw habe ich anspruch auf Hartz IV? Im allgemeinen Belaufen sich Mietverträge ja auf 12 Monate und zudem bin ich ja noch unter 25, müsste ich dann wieder zuhause bei meinen Eltern einziehen? 
Mit freundlichen Grüßen und dank im voraus.
			
			
									
									
						Weis jemand mehr? (HartzIV tauglich?)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo cooper
Wenn Du eine feste Jobzusage hast den Arbeitsvertrag vorlegen, Kostenübernahme für Wohnung und Umzug, sowie Erstausstattung stellen.
Was in drei Monaten ist weiss doch jetzt noch keiner und das mit den 3 Monaten auch nicht. Geht es nicht weiter mit dem Job kann Dich keiner zurück in´s Elternhaus jagen, Du hattest ja die Genehmigung zum Umzug. 
 
Gruss und das es was auf Dauer ist.
			
			
									
									Wenn Du eine feste Jobzusage hast den Arbeitsvertrag vorlegen, Kostenübernahme für Wohnung und Umzug, sowie Erstausstattung stellen.
Was in drei Monaten ist weiss doch jetzt noch keiner und das mit den 3 Monaten auch nicht. Geht es nicht weiter mit dem Job kann Dich keiner zurück in´s Elternhaus jagen, Du hattest ja die Genehmigung zum Umzug.
 
 Gruss und das es was auf Dauer ist.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich sehe da Probleme weil der Vertrag auf 3 Monate befristet ist, ich habe irgend was auf der Arbeit wo wir schon mal so ein Fall hatten, ich versuche das Morgen mal zu finden.
			
			
									
									Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.Jop, soviel ich weiss hat TErmi schon recht. Da er bereits jetzt weiss, dass er nach 3 Mon wieder bedürftig wird kann er auf die elterl. Wohnung verwiesen werden ( wir hatten mal einen solchen Fall, war aber niht bei mir, weiss daher  nicht wie es weiterging ).
			
			
									
									Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallöchen
Schade, ich dachte das wäre eine Möglichkeit das ein junger Mensch auf eigenen Füssen stehen darf.
Ist schlimm genug das man zwangsweise an "Mutter´s Rockzipfel gekettet" wird.
Gruss
			
			
									
									Schade, ich dachte das wäre eine Möglichkeit das ein junger Mensch auf eigenen Füssen stehen darf.
Ist schlimm genug das man zwangsweise an "Mutter´s Rockzipfel gekettet" wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ansichtssache, ich seh das halt aus einer anderen Perspektive, das ist normal  
 
Der Threadersteller kann es natürlich versuchen und ich drück ihm die daumen, aber ein befristetes AV wird nicht ausreichen fuer Auszug daheim + Möbel + Kaution + Umzugskosten etc.. was auch immer.
			
			
									
									 
 
Der Threadersteller kann es natürlich versuchen und ich drück ihm die daumen, aber ein befristetes AV wird nicht ausreichen fuer Auszug daheim + Möbel + Kaution + Umzugskosten etc.. was auch immer.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo blade80
Ist schon klar. 
 
Dann sollte er bei seinem zuständigen genau nachfragen was möglich ist und wir hoffen mal das sich was unbefristetes daraus entwickelt.
(Pech wäre dann allerdings wenn die Eltern in der Zwischenzeit mal flugs in eine Winzlingswohnung umziehen müssen wegen Angemessenheit bei geänderter Personenzahl.) Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint. 
 
Gruss und schönen Abend noch
			
			
									
									Ist schon klar.
 
 Dann sollte er bei seinem zuständigen genau nachfragen was möglich ist und wir hoffen mal das sich was unbefristetes daraus entwickelt.
(Pech wäre dann allerdings wenn die Eltern in der Zwischenzeit mal flugs in eine Winzlingswohnung umziehen müssen wegen Angemessenheit bei geänderter Personenzahl.) Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint.
 
 Gruss und schönen Abend noch
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

