Weis jemand mehr? (HartzIV tauglich?)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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cooper
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Weis jemand mehr? (HartzIV tauglich?)

Beitrag von cooper »

Also ich möchte hier gerne mal meinen Fall schildern und von euch wissen wie ich da am besten verfahre. Also ich bin derzeit leider Arbeits suchend. Jetzt habe ich die möglichkeit einen Job zu bekommen allerdings ist die Stelle erstmal auf 3 Monate befristet. Jetzt muss ich mir dort allerdings eine Wohnung nehmen. Ich hätte jetzt auch die Möglichkeit dort eine Wohnung zu bekommen.
Noch kurz zu mir ich bin 22 und habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Allerdings meine frage.
Was wäre wenn ich nach 3 Monaten nicht übernommen werde. Wie sieht es dann mit der Wohnung aus, wir die vom Arbeitsamt gezahlt bzw habe ich anspruch auf Hartz IV? Im allgemeinen Belaufen sich Mietverträge ja auf 12 Monate und zudem bin ich ja noch unter 25, müsste ich dann wieder zuhause bei meinen Eltern einziehen?


Mit freundlichen Grüßen und dank im voraus.
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo cooper
Wenn Du eine feste Jobzusage hast den Arbeitsvertrag vorlegen, Kostenübernahme für Wohnung und Umzug, sowie Erstausstattung stellen.
Was in drei Monaten ist weiss doch jetzt noch keiner und das mit den 3 Monaten auch nicht. Geht es nicht weiter mit dem Job kann Dich keiner zurück in´s Elternhaus jagen, Du hattest ja die Genehmigung zum Umzug. :wink:
Gruss und das es was auf Dauer ist.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich sehe da Probleme weil der Vertrag auf 3 Monate befristet ist, ich habe irgend was auf der Arbeit wo wir schon mal so ein Fall hatten, ich versuche das Morgen mal zu finden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blade80
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Beitrag von blade80 »

Jop, soviel ich weiss hat TErmi schon recht. Da er bereits jetzt weiss, dass er nach 3 Mon wieder bedürftig wird kann er auf die elterl. Wohnung verwiesen werden ( wir hatten mal einen solchen Fall, war aber niht bei mir, weiss daher nicht wie es weiterging ).
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallöchen
Schade, ich dachte das wäre eine Möglichkeit das ein junger Mensch auf eigenen Füssen stehen darf.
Ist schlimm genug das man zwangsweise an "Mutter´s Rockzipfel gekettet" wird.
Gruss
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blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Ansichtssache, ich seh das halt aus einer anderen Perspektive, das ist normal ;) :D

Der Threadersteller kann es natürlich versuchen und ich drück ihm die daumen, aber ein befristetes AV wird nicht ausreichen fuer Auszug daheim + Möbel + Kaution + Umzugskosten etc.. was auch immer.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo blade80
Ist schon klar. :)
Dann sollte er bei seinem zuständigen genau nachfragen was möglich ist und wir hoffen mal das sich was unbefristetes daraus entwickelt.

(Pech wäre dann allerdings wenn die Eltern in der Zwischenzeit mal flugs in eine Winzlingswohnung umziehen müssen wegen Angemessenheit bei geänderter Personenzahl.) Das ist jetzt aber nicht ernst gemeint. :wink:

Gruss und schönen Abend noch
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