zuweisungsbescheid zur eingliederung in arbeit §15 sgb2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mbuna1966
Beiträge: 5
Registriert: 06.12.2005 11:54

zuweisungsbescheid zur eingliederung in arbeit §15 sgb2

Beitrag von mbuna1966 »

hallo, nachdem mein alg1 am 26 dezember ausläuft, habe ich mir gestern einen alg 2 antrag geholt und bekam sofort eine 5 tätige maßnahme(sofortangebot zur eingliederung in arbeit) zugewiesen.
nun wollte ich mal fragen, wer so was hinter sich hat. ich meine, ich hab ja noch nicht mal den antrag abgegeben, noch weiß ich, ob ich überhaupt etwas bekomme. den antrag soll ich auch da abgeben (gemeinnütziger verein)
mir wurde gesagt, das wäre seit dezember neu.
wäre dankbar für hinweise zu diesem thema.

mfg. mbuna
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo mbuna1966
Soweit ich weiss ist dieser §15a seit August neu únd betrifft Neu-Antragsteller.
Lies mal nach:

§ 15a
Sofortangebot

Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende
Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.

Wenn sich an Deiner Situation nichts geändert hat wird Alg2 sicher weiter bewilligt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten