hallo, nachdem mein alg1 am 26 dezember ausläuft, habe ich mir gestern einen alg 2 antrag geholt und bekam sofort eine 5 tätige maßnahme(sofortangebot zur eingliederung in arbeit) zugewiesen.
nun wollte ich mal fragen, wer so was hinter sich hat. ich meine, ich hab ja noch nicht mal den antrag abgegeben, noch weiß ich, ob ich überhaupt etwas bekomme. den antrag soll ich auch da abgeben (gemeinnütziger verein)
mir wurde gesagt, das wäre seit dezember neu.
wäre dankbar für hinweise zu diesem thema.
mfg. mbuna
zuweisungsbescheid zur eingliederung in arbeit §15 sgb2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo mbuna1966
Soweit ich weiss ist dieser §15a seit August neu únd betrifft Neu-Antragsteller.
Lies mal nach:
§ 15a
Sofortangebot
Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende
Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.
Wenn sich an Deiner Situation nichts geändert hat wird Alg2 sicher weiter bewilligt.
Gruss
Soweit ich weiss ist dieser §15a seit August neu únd betrifft Neu-Antragsteller.
Lies mal nach:
§ 15a
Sofortangebot
Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende
Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.
Wenn sich an Deiner Situation nichts geändert hat wird Alg2 sicher weiter bewilligt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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