hallo leute
habe kurze folgende frage:
wenn jemand alg2 bezieht, hat man dann noch anspruch auf kleidergeld?
der alg2 satz ist ja nicht viel höher, wie sozialhilfe und zum leben ist es eh zu wenig.
habe ich also als alg2 empfänger/in überhaupt die möglichkeit, wenn ja - wie, kleidergeld zu beantragen?
danke für antworten+tipps,
ps> habe mal gehört, das es auch extra kohle für einen neuen pc geben soll. wer hat da nähere tipps und infos ?
bekleidungsgeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bekleidungsgeld
Die Regelleistungshöhe setzt sich aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammen, die sich prozentual aus den Abteilungen des vom Statistischen Bundesamt erstellten Verzeichnisses ableitet.
Errechnet auf der Basis von 345,- Euro
01.: Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% = 131,10 € pro Monat = 32,77 € pro Woche
03.: Bekleidung, Schuhe ca. 10% = 34,50 € pro Monat = 8,63 € pro Woche
04.: Wohnung, Wasser, Strom ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
05.: Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
06.: Gesundheitspflege (Praxisgeb./Rezepte) 4% = 13,80 € pro Monat = 3,45 € pro Woche
07.: Verkehr (Bus, Bahn etc.) ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
08.: Telefon, Fax, Internet, Briefe ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
09.: Freizeit, Kultur ca. 11% = 37,95 € pro Monat = 9,48 € pro Woche
11.: Hotel-, Gaststättenleistungen ca. 3% = 10,35 € pro Monat = 2,58 E pro Woche
12.: sonstige Waren/Dienstleistungen ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
--------
Warum die Punkte 2 und 10 fehlen, ist ein Rätsel - eines von vielen.
Bekleidungsgeld, wie früher in der Sozialhilfe, ist abgeschafft, da dieses im Regesatz bereits enthalten ist. Das war auch ein Grund der zur scheinbaren Erhöhung der Regelsätze auf (west) 345,00 Euro im Monat ab dem 01.01.2005 führte.
Das es keine Erhöhung war, wissen nun alle davon betroffenen.
Errechnet auf der Basis von 345,- Euro
01.: Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% = 131,10 € pro Monat = 32,77 € pro Woche
03.: Bekleidung, Schuhe ca. 10% = 34,50 € pro Monat = 8,63 € pro Woche
04.: Wohnung, Wasser, Strom ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
05.: Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
06.: Gesundheitspflege (Praxisgeb./Rezepte) 4% = 13,80 € pro Monat = 3,45 € pro Woche
07.: Verkehr (Bus, Bahn etc.) ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
08.: Telefon, Fax, Internet, Briefe ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
09.: Freizeit, Kultur ca. 11% = 37,95 € pro Monat = 9,48 € pro Woche
11.: Hotel-, Gaststättenleistungen ca. 3% = 10,35 € pro Monat = 2,58 E pro Woche
12.: sonstige Waren/Dienstleistungen ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
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Warum die Punkte 2 und 10 fehlen, ist ein Rätsel - eines von vielen.
Bekleidungsgeld, wie früher in der Sozialhilfe, ist abgeschafft, da dieses im Regesatz bereits enthalten ist. Das war auch ein Grund der zur scheinbaren Erhöhung der Regelsätze auf (west) 345,00 Euro im Monat ab dem 01.01.2005 führte.
Das es keine Erhöhung war, wissen nun alle davon betroffenen.
re:
hallo
danke für die promte und rasche antwort.
harz iv gibt einem wirklich so einige rätzel auf.
fakt ist für mich: die reichen werden reicher, die armen ärmer.
und durch harz iv werden nur die arbeitslosen verwaltet nicht die arbeitslosigkeit bekämpft. man beachte mal die anzahl von stellen (das wohl einzigst positive) die notwendig sind, damit sie einem von amt zu amt scheuchen können.
grüße
danke für die promte und rasche antwort.
harz iv gibt einem wirklich so einige rätzel auf.
fakt ist für mich: die reichen werden reicher, die armen ärmer.
und durch harz iv werden nur die arbeitslosen verwaltet nicht die arbeitslosigkeit bekämpft. man beachte mal die anzahl von stellen (das wohl einzigst positive) die notwendig sind, damit sie einem von amt zu amt scheuchen können.
grüße