bekleidungsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gast247

bekleidungsgeld

Beitrag von Gast247 »

hallo leute

habe kurze folgende frage:
wenn jemand alg2 bezieht, hat man dann noch anspruch auf kleidergeld?
der alg2 satz ist ja nicht viel höher, wie sozialhilfe und zum leben ist es eh zu wenig.
habe ich also als alg2 empfänger/in überhaupt die möglichkeit, wenn ja - wie, kleidergeld zu beantragen?

danke für antworten+tipps,

ps> habe mal gehört, das es auch extra kohle für einen neuen pc geben soll. wer hat da nähere tipps und infos ?
Carola
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Registriert: 15.10.2005 14:18
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Bekleidungsgeld

Beitrag von Carola »

Die Regelleistungshöhe setzt sich aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammen, die sich prozentual aus den Abteilungen des vom Statistischen Bundesamt erstellten Verzeichnisses ableitet.
Errechnet auf der Basis von 345,- Euro

01.: Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% = 131,10 € pro Monat = 32,77 € pro Woche

03.: Bekleidung, Schuhe ca. 10% = 34,50 € pro Monat = 8,63 € pro Woche

04.: Wohnung, Wasser, Strom ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche

05.: Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche

06.: Gesundheitspflege (Praxisgeb./Rezepte) 4% = 13,80 € pro Monat = 3,45 € pro Woche

07.: Verkehr (Bus, Bahn etc.) ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche

08.: Telefon, Fax, Internet, Briefe ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche

09.: Freizeit, Kultur ca. 11% = 37,95 € pro Monat = 9,48 € pro Woche

11.: Hotel-, Gaststättenleistungen ca. 3% = 10,35 € pro Monat = 2,58 E pro Woche

12.: sonstige Waren/Dienstleistungen ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
--------
Warum die Punkte 2 und 10 fehlen, ist ein Rätsel - eines von vielen.

Bekleidungsgeld, wie früher in der Sozialhilfe, ist abgeschafft, da dieses im Regesatz bereits enthalten ist. Das war auch ein Grund der zur scheinbaren Erhöhung der Regelsätze auf (west) 345,00 Euro im Monat ab dem 01.01.2005 führte.

Das es keine Erhöhung war, wissen nun alle davon betroffenen.
Gast247

re:

Beitrag von Gast247 »

hallo

danke für die promte und rasche antwort.

harz iv gibt einem wirklich so einige rätzel auf.
fakt ist für mich: die reichen werden reicher, die armen ärmer.
und durch harz iv werden nur die arbeitslosen verwaltet nicht die arbeitslosigkeit bekämpft. man beachte mal die anzahl von stellen (das wohl einzigst positive) die notwendig sind, damit sie einem von amt zu amt scheuchen können.

grüße
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