Keine Bewilligung von Hartz4! U25, bei Eltern wohnend

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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eb2006
Beiträge: 2
Registriert: 16.05.2006 14:19

Keine Bewilligung von Hartz4! U25, bei Eltern wohnend

Beitrag von eb2006 »

Erstmal zu meiner Lage:
Bin 22, habe eine abgeschlossene Ausbildung und habe meinen Zivildienst bis zum 31.01.06 absolviert.
Seitdem bin ich arbeitssuchend.
Lebe im elternlichen Haus, mit freiem Wohnrecht.

Heute kam der Bescheid vom ARGE, wo drinsteht, dass ich kein Anspruch auf Unterhaltszahlung habe.
Als Grund wurde die kostenfreie Unterkunft und die volle unentgeltliche Verpflegung von meinen Eltern genannt,
was ich absolut nicht verstehen kann. Ist das überhaupt rechtens?!

Jetzt weiss ich absolut nicht weiter. Soll ich einen Widerspruch einlegen?
Oder wie sollte ich in der Sache vorgehen?

Ich brauche Hilfe!!!
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Soweit ich weiß sind deine Eltern sobald du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast nicht mehr Unterhaltspflichtig. Du kannst also sehr wohl ALG2 beantragen auch wenn du bei deinen Eltern wohnst. Allerdings wird dann das Geld von denen angerechnet, je nachdem wieviel deine Eltern verdienen bekommst du dann nichts mehr. Du und deine Eltern bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft.

Frag deine Eltern am besten mal was sie verdienen und was die Miete kostet und geb diese Daten hier ein . Dann kannst du ganz fix sehen ob du überhaupt Anspruch auf ALG2 hast.

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php


Solltet ihr aber sogar ein Haus besitzen das z.b. in der zweiten Etage eine abschliesbare Wohnung hat, kannst du einen Mietvertrag mit deinen Eltern abschließen. Somit bist du dann eine eigene BG und bekommst sogar noch die Miete von der Arge plus die 345€ Regelsatz bezahlt.
eb2006
Beiträge: 2
Registriert: 16.05.2006 14:19

Beitrag von eb2006 »

Also ich hab freies Mietrecht angegeben, dass heisst, ich bezahle meinen Eltern keine Miete, Nebenkosten, etc.

Ist es richtig, dass dafür das Einkommen der Eltern unwichtig ist?
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Bei uns ist das so, daß der Lohn von meiner Frau und mir voll angerechnet werden. (unsere Tochter ,21 Jahre- wohnt zu Hause- bekommt Harz4). Wir mußten auch alle unsere Ersparnisse, Lebensversicherungen und Bausparverträge angeben.
Antrag ist aber noch nicht abgeschlossen. Sobald wir Antwort haben, melde ich mich wieder.
Alles Gute pezet
Gast

Re: Keine Bewilligung von Hartz4! U25, bei Eltern wohnend

Beitrag von Gast »

eb2006 hat geschrieben: Lebe im elternlichen Haus, mit freiem Wohnrecht.
Wenn Du eine abgeschlossene Wohnung (Haushalt) im elterlichen Haus bewohnst, bildest Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Manni
Beiträge: 30
Registriert: 27.05.2006 16:23
Wohnort: Kreis Aachen

Beitrag von Manni »

Azze hat geschrieben:

Solltet ihr aber sogar ein Haus besitzen das z.b. in der zweiten Etage eine abschliesbare Wohnung hat, kannst du einen Mietvertrag mit deinen Eltern abschließen. Somit bist du dann eine eigene BG und bekommst sogar noch die Miete von der Arge plus die 345€ Regelsatz bezahlt.
Was doch eigentlich wieder bescheissen der ARGE ist oder?

Ihr regt euch über jeden zuwenig gezahlten Cent auf und versucht gleichzeitig das Amt zu bescheissen.

Ist das Ok??
Gast

Beitrag von Gast »

"Abzocker" sind hier nicht gerne gesehen.

Allerdings achten wir hier auch die Grundrechte unserer Verfassung.

Aus dem Ursprungsbeitrag erschließt sich mir noch nicht der Versuch.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Wer Vermiter ist spielt doch letzenendes keine Rolle . Ob Eltern oder sonstwer. Daher ist das absolut Regelkonform und nicht gegen das Gesetz. Man muss ja auch mal so überlegen , wenn nicht die Kinder in der zweiten Wohung leben würden, würde man die Wohnung anderweitig vermieten. Also warum sollte es bescheissen sein wenn die eigenen Kinder dort wohnen ? Miete muss nunmal gezahlt werden , es entstehen ja auch Kosten.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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