Keine Bewilligung von Hartz4! U25, bei Eltern wohnend
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Keine Bewilligung von Hartz4! U25, bei Eltern wohnend
Erstmal zu meiner Lage:
Bin 22, habe eine abgeschlossene Ausbildung und habe meinen Zivildienst bis zum 31.01.06 absolviert.
Seitdem bin ich arbeitssuchend.
Lebe im elternlichen Haus, mit freiem Wohnrecht.
Heute kam der Bescheid vom ARGE, wo drinsteht, dass ich kein Anspruch auf Unterhaltszahlung habe.
Als Grund wurde die kostenfreie Unterkunft und die volle unentgeltliche Verpflegung von meinen Eltern genannt,
was ich absolut nicht verstehen kann. Ist das überhaupt rechtens?!
Jetzt weiss ich absolut nicht weiter. Soll ich einen Widerspruch einlegen?
Oder wie sollte ich in der Sache vorgehen?
Ich brauche Hilfe!!!
Bin 22, habe eine abgeschlossene Ausbildung und habe meinen Zivildienst bis zum 31.01.06 absolviert.
Seitdem bin ich arbeitssuchend.
Lebe im elternlichen Haus, mit freiem Wohnrecht.
Heute kam der Bescheid vom ARGE, wo drinsteht, dass ich kein Anspruch auf Unterhaltszahlung habe.
Als Grund wurde die kostenfreie Unterkunft und die volle unentgeltliche Verpflegung von meinen Eltern genannt,
was ich absolut nicht verstehen kann. Ist das überhaupt rechtens?!
Jetzt weiss ich absolut nicht weiter. Soll ich einen Widerspruch einlegen?
Oder wie sollte ich in der Sache vorgehen?
Ich brauche Hilfe!!!
Soweit ich weiß sind deine Eltern sobald du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast nicht mehr Unterhaltspflichtig. Du kannst also sehr wohl ALG2 beantragen auch wenn du bei deinen Eltern wohnst. Allerdings wird dann das Geld von denen angerechnet, je nachdem wieviel deine Eltern verdienen bekommst du dann nichts mehr. Du und deine Eltern bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Frag deine Eltern am besten mal was sie verdienen und was die Miete kostet und geb diese Daten hier ein . Dann kannst du ganz fix sehen ob du überhaupt Anspruch auf ALG2 hast.
http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php
Solltet ihr aber sogar ein Haus besitzen das z.b. in der zweiten Etage eine abschliesbare Wohnung hat, kannst du einen Mietvertrag mit deinen Eltern abschließen. Somit bist du dann eine eigene BG und bekommst sogar noch die Miete von der Arge plus die 345€ Regelsatz bezahlt.
Frag deine Eltern am besten mal was sie verdienen und was die Miete kostet und geb diese Daten hier ein . Dann kannst du ganz fix sehen ob du überhaupt Anspruch auf ALG2 hast.
http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php
Solltet ihr aber sogar ein Haus besitzen das z.b. in der zweiten Etage eine abschliesbare Wohnung hat, kannst du einen Mietvertrag mit deinen Eltern abschließen. Somit bist du dann eine eigene BG und bekommst sogar noch die Miete von der Arge plus die 345€ Regelsatz bezahlt.
Bei uns ist das so, daß der Lohn von meiner Frau und mir voll angerechnet werden. (unsere Tochter ,21 Jahre- wohnt zu Hause- bekommt Harz4). Wir mußten auch alle unsere Ersparnisse, Lebensversicherungen und Bausparverträge angeben.
Antrag ist aber noch nicht abgeschlossen. Sobald wir Antwort haben, melde ich mich wieder.
Alles Gute pezet
Antrag ist aber noch nicht abgeschlossen. Sobald wir Antwort haben, melde ich mich wieder.
Alles Gute pezet
Re: Keine Bewilligung von Hartz4! U25, bei Eltern wohnend
Wenn Du eine abgeschlossene Wohnung (Haushalt) im elterlichen Haus bewohnst, bildest Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.eb2006 hat geschrieben: Lebe im elternlichen Haus, mit freiem Wohnrecht.
Was doch eigentlich wieder bescheissen der ARGE ist oder?Azze hat geschrieben:
Solltet ihr aber sogar ein Haus besitzen das z.b. in der zweiten Etage eine abschliesbare Wohnung hat, kannst du einen Mietvertrag mit deinen Eltern abschließen. Somit bist du dann eine eigene BG und bekommst sogar noch die Miete von der Arge plus die 345€ Regelsatz bezahlt.
Ihr regt euch über jeden zuwenig gezahlten Cent auf und versucht gleichzeitig das Amt zu bescheissen.
Ist das Ok??
Wer Vermiter ist spielt doch letzenendes keine Rolle . Ob Eltern oder sonstwer. Daher ist das absolut Regelkonform und nicht gegen das Gesetz. Man muss ja auch mal so überlegen , wenn nicht die Kinder in der zweiten Wohung leben würden, würde man die Wohnung anderweitig vermieten. Also warum sollte es bescheissen sein wenn die eigenen Kinder dort wohnen ? Miete muss nunmal gezahlt werden , es entstehen ja auch Kosten.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!