Umzugskosten und Erstausstattung bei Arbeitsaufnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Karlson
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2006 11:50

Umzugskosten und Erstausstattung bei Arbeitsaufnahme

Beitrag von Karlson »

Moin,

wenn alles klappt, fange ich in Stuttgart an zu arbeiten. Aufgrund, dass ich nach dem Studium wieder bei meinen Eltern eingezogen bin, habe ich sogut wie keine Wohnungsausstattung. Besteht die Möglichkeit, dass das Amt mir Kosten für eine Erstausstattung gewährt? Möglicherweise auf Pump?

MfG
Karlson
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Ihre Eltern nicht in Stuttgart oder im Pendelbereich wohnen, haben Sie Anspruch auf Unterstützung.
Dazu steht im Gesetz:

SGBII §22
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

...
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
...

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.

(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Karlson
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2006 11:50

Beitrag von Karlson »

Ok...

gut zu wissen. Aber was ist mit dem Bett was ich brauche, dem Schrank und dem Schreibtisch usw, usw, usw?

Bin über 25, komme garantiert nicht aus Stuttgart oder Umgebung (bald aber schon... ;-) )
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Karlson
Wenn es Deine erste eigene Wohnung ist kannst Du Antrag auf Erstausstattung stellen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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