Hallo
Nochmal kurz zu mir , ich bin "Hartz IV-Empfänger" , lebe mit Frau und Kind in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich war , wie schonmal berichtet zuletzt für 3 1/2 Monate arbeitsunfähig geschrieben.
Der Grund ist eine psychische Erkrankung ( Angststörungen, Depressionen usw. )
Mittlerweile bin ich zwar wieder "gesund geschrieben" , aber die Krankheit ist noch lange nicht ausgestanden und kann jederzeit wieder "ausbrechen"....
Jetzt zu meinem Problem.
Ich wollte ab Oktober eine Ausbildung in der Krankenpflege beginnen , hab auch schon eine Stelle sicher.
Nur mein Neurologe und auch meine Psychotherapeutin raten mir von einer Ausbildung an sich , vor allem aber von einer Tätigkeit in der Krankenpflege dringend ab.
Diese Situation habe ich jetzt meiner Sachbearbeiterin bei der Arbeitsargentur geschildert und sie um einen Rat gebeten , weil ich auf der einen Seite die Ausbildeung gerne machen möchte , auf der anderen Seite eben von verschiedenen Stellen den dringenden Rat bekommen habe , es eben nicht zu tun.
Ich hatte die Sachbearbeiterin gefragt , ob es vom Arbeitsamt eine Art psychologischen Dienst gibt , mit dem ich diese Situation mal besprechen könnte , und der mir bei der Entscheidungsfindung hilft....
Ihre Antwort war : " Sowas gab es mal , aber ich glaube das gibt es heute nichtmehr..."
Frage : Weiss jemand , ob es diesen psychologischen Dienst für Hartz IV Empfänger gibt , bzw. was ich tun muss , um dort einen Termin zu bekommen ?
Ausserdem hat die "Dame" vom Amt mir noch gesagt , ich könne ja mal ein Attest vom Doc einreichen , in dem meine Krankheit bestätigt würde....
Allerdings sei ich dann vielleicht nichtmehr 100 Prozent vermittelbar , und mir könnte ds Geld gekürzt werden....
Ist das wirklich so ?
Psychologischer Dienst
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hallo peter!
was dir deine sb gesagt hat ist falsch.
klar gibt es noch einen ärztlichen dienst beim arbeitsamt. diesen kann deine sb über das neue computerprogramm "verbis" beauftragen! mit diesem programm kann sie dem ärztlichen dienst auch sofort mitteilen was dein anliegen ist.
sollte sich bei der untersuchung herausstellen, dass du täglich weniger als drei stunden arbeiten kannst, dann wird dein arbeitslosengeldII eingestellt.
wenn das der fall ist, hast du aber einen anspruch auf sozialgeld. dieses sozialgeld ist genau so hoch wie dein algII, wird aber von einer anderen stelle gezahlt.
was dir deine sb gesagt hat ist falsch.
klar gibt es noch einen ärztlichen dienst beim arbeitsamt. diesen kann deine sb über das neue computerprogramm "verbis" beauftragen! mit diesem programm kann sie dem ärztlichen dienst auch sofort mitteilen was dein anliegen ist.
sollte sich bei der untersuchung herausstellen, dass du täglich weniger als drei stunden arbeiten kannst, dann wird dein arbeitslosengeldII eingestellt.
wenn das der fall ist, hast du aber einen anspruch auf sozialgeld. dieses sozialgeld ist genau so hoch wie dein algII, wird aber von einer anderen stelle gezahlt.