wegen miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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rene

wegen miete

Beitrag von rene »

hallo wer hat erfolg gehabt das seine kinder die zu hause noch wohnen im eigenen haus , das man die miete und nebenkosten zahlt für die kinder, schließlich wird die miete ja auch bei einer wg gezahlt , un da ist es auch so jeder hat 1 zimmer und alle anderen teilen sich bad und küche und stube , hat man da ne chance das die miete und nebenkosten übernommen werden vom amt (mietvertrag hab ich für mein kind )
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Kinder .........

Beitrag von Carola »

Wenn die Kinder über 18 Jahre, also volljährig sind können diese auch ALG II beantragen, wenn diese noch im Haus/ Wohnung der Eltern wohnen.

Die Eltern müssen alle monatlichen Kosten (Miete/ Nebenkosten) für die Wohnung/ das Haus offenlegen, dann wird errechnet welcher Anteil auf das "Kind" entfällt.

Meist so: Angemessene, anerkannte KOSTEN : Personenzahl im Haushalt = Mietanteil = Kosten der Unterkunft (KDU) für das erwachsene Kind"

Die Leistung dann Regelleistung (west) 345,00 Euro (ost) 331,00 Euro
minus Kindergeld 154,00 Euro, sofern vorhanden. Die Regelleistung kommt nur in vollem Umfang zum tragen, wenn das Kind sich selbst versorgt und keinerlei Dienstleistung der Eltern erhält (kein bekochen oder waschen ect.) Das Kind versorgt sich selbst!

Also ALG II Regelleistung + KDU = monatliche Gesamtzahlleistung.

Das Kind muss sich bei Gewährung der Leistung an die Regeln der ALGII Gesetze, Eingliederungsvereinbarung und alle anderen Vorgaben halten. Unter 25-jahrige Erwachsene werden bevorzugt in Maßnahmen vermittelt deren Teilnahme verpflichtend ist, da ansonsten Sanktionen drohen.
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