Kleine Geschichte zu Alg 2 + Einstiegsgeld, brauche Rat
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kleine Geschichte zu Alg 2 + Einstiegsgeld, brauche Rat
Alles fing damit an, als ich am 2.Juni mein Konzept einreichte sowie meinen Folgeantrag für das Alg 2. Ende Juni bekam ich dann Bescheid das ich noch etwas für den Folgeantrag nachreichen sollte. Gut, das tat ich dann auch. Auf meine Frage hin, wie weit sie mit der Berechnung des Einstiegsgeldes sind, bekam ich zur Antwort "Wir bearbeiten ja nicht nur ihren Antrag" Als ich ihr dann klar machte nach Gesprächen und etlichen Telefonaten das ich mein "Mobiles Nagelsudio" ab dem 01.07. betreibe und vielleicht doch irgendwann mal ein wenig Geld bräuchte war sie so gnädig und berechnete alles. Dann rief sie mich an und meinte das ich auf Grund meines Konzeptes und dem erzielten Gewinn nicht mehr bedürftig bin. Als Gewinn hat sie den Rohgwinn angerechnet (ist das richtig?) Darin enthalten ist noch nicht mal die Krankenversicherung die ich nun ja auch selbst zahlen müßte (immerhin 186 Euro) Also mein eigentlicher Gewinn nach fast allen Abzügen (ausser Krankenversicherung) für die nächsten 6 Monate beläuft sich auf ca. 2200 Euro. Das ganze minimiert sich Dank Krankenvers. auf ca. 1100 Euro für ganze 6 Monate. Hinzu kommen ca. 170 Euro Einstiegsgeld pro Monat. Das heißt ich habe im Monat ungefähr 350 Euro- zumindest in den Anfangsmonaten. Nach dieser Erkenntnis frage ich mich, ob sich der Stress lohnt. Nach einer vernünftigen Beratungsstunde seitens des Arbeitsamtes (oder ist das zuviel verlangt) wäre ich diesen Weg wahrscheinlich nicht gegangen. Ich habe jedenfalls erstmal Widerspruch eingereicht was den angerechneten Gewinn angeht. Ich kann nur allen raten, die diesen Weg gehen wollen, sich bei den Leuten zu erkundigen, die auch Ahnung davon haben.
Hallo Peti,
das vom Rohgewinn berechnet wird ist (meines Erachtens) richtig, weil du Einfluss auf die Posten hast die abgezogen werden. (Strom, Fahrtkosten, Verbrauchsmaterialien, usw.)
Da die Regelsatzleistung für einen (unverheirateten) Erwachsenen 345 Euro beträgt, liegst du (rechnerisch) 5 Euro über dem Satz. Eventuell hast du einen Anspruch auf Wohngeld?
Hier mehr zum Thema Einstiegsgeld:
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueber ... geld.shtml
Auf den Seiten der Arbeitsagentur selber, findet sich aber die Textpassage:
" Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt."
Das Wort 'kann' drückt aber aus, dass es sich wohl um eine Kann-Leistung handelt.
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... =%5Bss2%5D
Das mit dem Widerspruch einlegen kann sicher nicht verkehrt sein.
Gruß
DC
das vom Rohgewinn berechnet wird ist (meines Erachtens) richtig, weil du Einfluss auf die Posten hast die abgezogen werden. (Strom, Fahrtkosten, Verbrauchsmaterialien, usw.)
Da die Regelsatzleistung für einen (unverheirateten) Erwachsenen 345 Euro beträgt, liegst du (rechnerisch) 5 Euro über dem Satz. Eventuell hast du einen Anspruch auf Wohngeld?
Hier mehr zum Thema Einstiegsgeld:
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ueber ... geld.shtml
Auf den Seiten der Arbeitsagentur selber, findet sich aber die Textpassage:
" Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt."
Das Wort 'kann' drückt aber aus, dass es sich wohl um eine Kann-Leistung handelt.
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... =%5Bss2%5D
Das mit dem Widerspruch einlegen kann sicher nicht verkehrt sein.
Gruß
DC
Hallo D-C
das mit den Kosten für Kfz, Strom usw. leuchtet mir ja ein, aber das ich von dem bisschen jetzt auch noch die Krankenversicherung selbst tragen muß kann ich nicht nachvollziehen. Rein theoretisch hab ich dann ja jetzt monatlich mehr Ausgaben als bei meinem ersten Antrag. Vielleicht sollte ich einen neuen Antrag stellen und die KV als Ausgabe mit einrechnen. Vielleicht gelte ich dann als bedürftig. Wohngeld habe ich jetzt auch beantragt. Mal sehen was dabei raus kommt. Das ich als Selbstständige diese Kosten später alleine tragen muß ist mir klar, nur es wird einem nicht gerade leicht gemacht aus Alg2 in die Selbstständigkeit zu gehen. Man braucht da schon ein wenig finanz. Unterstützung. Gerade wenn man sich in diesem Bereich erst einen Kundenstamm aufbauen muß. Aber ich gebe nicht auf
das mit den Kosten für Kfz, Strom usw. leuchtet mir ja ein, aber das ich von dem bisschen jetzt auch noch die Krankenversicherung selbst tragen muß kann ich nicht nachvollziehen. Rein theoretisch hab ich dann ja jetzt monatlich mehr Ausgaben als bei meinem ersten Antrag. Vielleicht sollte ich einen neuen Antrag stellen und die KV als Ausgabe mit einrechnen. Vielleicht gelte ich dann als bedürftig. Wohngeld habe ich jetzt auch beantragt. Mal sehen was dabei raus kommt. Das ich als Selbstständige diese Kosten später alleine tragen muß ist mir klar, nur es wird einem nicht gerade leicht gemacht aus Alg2 in die Selbstständigkeit zu gehen. Man braucht da schon ein wenig finanz. Unterstützung. Gerade wenn man sich in diesem Bereich erst einen Kundenstamm aufbauen muß. Aber ich gebe nicht auf

nochmals Hallo,
ich finde es sehr gut, dass du nicht aufgeben willst!
Und schon mal vorab, ich versuche im Folgenden nur, dir aufzuzeigen wie vermutlich von Seiten des Amtes gedacht wird.
Ich denke nicht, dass du einen neuen Antrag stellen kannst. Wie gesagt, leg Widerspruch ein mit der Begründung das die Kosten für die Krankenversicherung nicht berücksichtigt worden sind. Wobei ich auch hier ziemlich sicher bin, dass das so auch richtig ist.
Zur Erklärung:
Du schreibst das dir nach Abzug der Krankenversicherung, 350 Euro bleiben. Das entspricht dem Regelsatz.
Ich nehme doch an, du hast dich vorher informiert über den ganzen abrechnungstechnischen Kram zum Thema Existenzgründung. Und dort ist es nun einmal so, dass der Rohgewinn als erstes Indiz für die Rentabilität gilt, mit dem man beweist das man unternehmerische Absichten hat, sprich Gewinn erzielen will. Alle anderen Kosten werden erst von diesem Rohgewinn abgezogen, das Ergebnis unterm Strich nennt man auch Rohgewinn II (weil Abschreibungskosten noch nicht enthalten sind)
Viel Glück weiterhin!
DC
ich finde es sehr gut, dass du nicht aufgeben willst!
Und schon mal vorab, ich versuche im Folgenden nur, dir aufzuzeigen wie vermutlich von Seiten des Amtes gedacht wird.
Ich denke nicht, dass du einen neuen Antrag stellen kannst. Wie gesagt, leg Widerspruch ein mit der Begründung das die Kosten für die Krankenversicherung nicht berücksichtigt worden sind. Wobei ich auch hier ziemlich sicher bin, dass das so auch richtig ist.
Zur Erklärung:
Du schreibst das dir nach Abzug der Krankenversicherung, 350 Euro bleiben. Das entspricht dem Regelsatz.
Ich nehme doch an, du hast dich vorher informiert über den ganzen abrechnungstechnischen Kram zum Thema Existenzgründung. Und dort ist es nun einmal so, dass der Rohgewinn als erstes Indiz für die Rentabilität gilt, mit dem man beweist das man unternehmerische Absichten hat, sprich Gewinn erzielen will. Alle anderen Kosten werden erst von diesem Rohgewinn abgezogen, das Ergebnis unterm Strich nennt man auch Rohgewinn II (weil Abschreibungskosten noch nicht enthalten sind)
Viel Glück weiterhin!
DC