Text: Hallo, ich habe am 30.9 alle nötigen Unterlagen abgegeben und Einstiegsgeld beantragt.
Gewerbeanmeldung war am 27.9 als Freiberufler (Ingenieurbüro).
Einstiegsgeld wurde inzwischen gewährt, bis Juni 2006. Für die Tage im September wurde auch ein Betrag von 23 Euro schon überwiesen.
Nun hat es sich ergeben, dass ich heute bei einer Versicherung einen Vertrag unterschrieben habe, (Beginn 1.11.)
dazu muss ich ab dem 1.11. ein Gewerbe nach §84 HGB anmelden....ich bin dort also auch Selbstständiger!!
Nun meine Frage:
1.) Muss ich der ARGE mitteilen, dass ich noch ein zweites Gewerbe anmelde?
Im Prinzip geht ja aus der Einnahme- und Ausgabe- Rechnung, die ich monatlich bei der Arge abgeben muss, nicht die Art des Gewerbes hervor....
in den ersten Monaten werde ich sicherlich soviel Ausgaben haben dass ich noch durch die ARGE in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bleiben werde!
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für mich, der Arge das zweite Gewerbe anzumelden?
2.) Aus meinem zweiten Gewerbe werde ich sofort schon Umsatz von ca. 2300 Euro generieren aus dem Ingenieurbüro ergeben sich zuerst keine Einkünfte!
Rechne ich meine Kosten vom Umsatz ab ergibt sich ein Gewinn von ca. 600 Euro
Mein ALG 2: 534 Euro + Krankenkassenbeitrag + Rentenbeitrag (Also ca. 700 Euro) liegt also über diesem zu erwartenden Gewinn....daraus folgt: ARGE bezahlt weiterhin Krankenkasse und Rente für mich ... ein grosser Vorteil ... ich muss also nicht sofort eintscheiden, ob ich mich freiwillig dem Gesetzlichen System anschliesse oder ausscheide (Bin dann Selbstständiger mit mehreren Auftraggebern!).
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
PS: wenn hier keiner eine Antwort weiss, vielleicht kennt ja jemand einen netten Anwalt, der sich mit der Problematik wirklich auskennt
